Falscher Zählerstand nach Gaszählertausch

Hallo Leute!

Es geht um ein Zweifamilienhaus. Beide Wohneinheiten haben eine eigene Gastherme mit eigenem Gaszähler. Die Therme dient ausschließlich zum heizen, Warmwasser wird über Durchlauferhitzer erzeugt.

Im Juni wurde ganz normal von den Mietern der Zählerstand abgelesen, daraufhin erfolgte die Abrechnung mit dem ortsansässigen Energielieferanten.

Ende September wurden beide Gaszähler turnus mäßig im Auftrag des Energieunternehmens durch eine Fremdfirma gegen Neue ersetzt. Beim Austausch war keiner der Mieterparteien zugegen. Eine erneute Ablesung vor Austausch erfolgte nicht, da die Heizung bei beiden Mietparteien aufgrund des Wetters noch nicht in Betrieb genommen worden sind, also kein wesentlicher Verbrauch stattgefunden hat.

Nun stellen beide Parteien im Nachhinein fest, dass der von Ihnen abgelesene Zählerstand und der von der Firma eingetragene Stand enorm voneinander abweichen. Beim einen Mieter sind es 43 cbm, beim anderen 55 cbm! Das ist nicht gerade wenig!!! Es ist definitiv NICHT geheizt worden, da das Wetter ja noch gar nicht dementsprechend war.

Die letzten Tage war es ja nun ziemlich kalt, so dass eine Mietpartei die Heizung inzwischen angestellt hat. In 2 Wochen regelmäßigen Heizen sind gerade mal 15 cbm angefallen.

Nun die Frage? Wie kommt mal eben die Differenz her? Mir bleibt keine andere Vermutung, als der Firma zu unterstellen, wissentlich einen falschen Zählerstand eingetragen zu haben!

Was kann man tun?

Es wurde schon beim Energieversorger angerufen, der Fall in etwa geschildert. Die Antwort: rufen sie in 2 Monaten noch mal an, da haben wir die Daten eingepflegt!
Hallo? Ich weiß doch jetzt schon ganz genau, dass mir dann gesagt wird: sie hätten sich sofort melden sollen!

Der Schornsteinfeger meint im übrigen auch, dass so eine Differenz nicht möglich sei!

Was kann/sollte man tun? Es eilt ein wenig, da übermorgen der Flieger geht und man vorher noch was in die Wege leiten will.

Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Tanja

Anrufen ist wohl keine Lösung ein Einschreiben sollte es sein mit der Darstellung des Mangels
Zeugen benennen. Und ab damit an das EVU.

Wolfgang.

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Hallo,

Nun stellen beide Parteien im Nachhinein fest, dass der von
Ihnen abgelesene Zählerstand und der von der Firma
eingetragene Stand enorm voneinander abweichen.

Was meinst Du mit „eingetragen“? Meinst Du damit die Stände der neuen Zähler? Diese werden nicht auf den vorherigen Stand der alten Zähler eingestellt! Beim Wechsel notiert man nur den Stand des alten und den Stand des neuen Zählers. Abgerechnet wird dann im Jahr des Wechsels für beide Zähler getrennt (intern).

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

der neue Zähler ist wirklich neu und steht auf 0, irgendwas.
Der Stand vom alten Zähler wurde auf dem Etikett des neuen Zählers eingetragen. Und genau diese eingetragenen Werte weichen um 43/55 cbm vom selbst abgelesenen Zählerstand ab!

Also wird den Parteien demnach mal eben was in Rechnung gestellt, was sie nie verbraucht haben. Sind so um die 20,- € pro Partei! Nicht gerade wenig für nie erbrachte Leistung/Verbrauch. Wenn das häufiger so gehandhabt wird …

Viele Grüße
Whitby

Moin,
ruf Deinen Versorger an und bitte um Auskunft.
Erfahrungsgemäß werden die Zählerstände bei Rücknahme noch einmal kontrolliert.
Dann werden die Zähler entweder einige Zeit aufbewahrt oder sie werden fotographiert um eben solche Unstimmigkeiten zu beheben.
Gruß
Dirk m.