Falsches Angebot erstellen

Hallo,

angenommen Dienstleiter A erstellt ein Angebot über ein Softwaresystem für Abteilung B eines großen Konzerns. Da ABteilung B das Softwaresystem über eine andere Kostenstelle buchen möchte bittet sie den Dienstleister A das Angebot zu ändern. Statt das angebotene Softwaresystem, soll Dienstleister A ein Angebot über ein medizinisches Gerät erstellen. Mit so etwas hat der Dienstleister eigentlich überhaupt nichst zu tun, es passt auch garnicht in das Leistungsspektrum des Dienstleisters. Aber da der Leiter der Abteilung B dies so möchte, macht der Dienstleister das.

Wie macht sich ein Dienstleister in so einem Falle strafbar? Wie legal wäre so etwas? Ein ANgebot zu erstellen, dessen Inhalt man garnicht anbietet bzw. garnicht anbieten kann.
Oder ist das egal?

Dank
AXL

Hallo Axl,

ich würde das unter Satire verbuchen. Wenn ich den Clown frage, wie mein Klosett repariert wird, dann muss ich mich nicht wundern.

Außerdem wurde ja nur nach einem Angebot gefragt. Das ist unverbindlich.

Ich würd’s für zehn Euro weniger machen. Nur so als Insider-Tipp.

:wink:

Horst

Hallo,

angenommen Dienstleiter A erstellt ein Angebot über ein
Softwaresystem für Abteilung B eines großen Konzerns. Da
ABteilung B das Softwaresystem über eine andere Kostenstelle
buchen möchte bittet sie den Dienstleister A das Angebot zu
ändern. Statt das angebotene Softwaresystem, soll
Dienstleister A ein Angebot über ein medizinisches Gerät
erstellen. Mit so etwas hat der Dienstleister eigentlich
überhaupt nichst zu tun, es passt auch garnicht in das
Leistungsspektrum des Dienstleisters. Aber da der Leiter der
Abteilung B dies so möchte, macht der Dienstleister das.

Wie macht sich ein Dienstleister in so einem Falle strafbar?
Wie legal wäre so etwas? Ein ANgebot zu erstellen, dessen
Inhalt man garnicht anbietet bzw. garnicht anbieten kann.
Oder ist das egal?

Hallo,

dieses Vorgehen ist illegal. Offenbar soll hier ein Geschäftsvorgang getürkt werden, der nicht eintreffen darf. Dies bedeutet aber auch, dass möglicherweise nicht nur Schmiergelder laufen sondern zum Schein entweder für einen begünstigten Mitkonkurrenten Korruptionsverdacht vorliegt. Später - was in solchen Fällen nicht unüblich ist - werden dann noch Rechnungen verlangt für nicht gelieferte Waren. Dies ist für den Dienststellenleiter Beihilfe zur wenn nichr gar Veruntreuung.
Das Vorhaben ist bereits im Ansatz strafbar, denn auch der Versuch des Betruges ist strafbar.

Tipp: Den Vorgesetzten oder die interne Antikorruptionsabteilung verständigen. Hinweisgeber werden anonym behandelt.

Gruss Günter