Falsches Baujahr beim Wohnungskauf. Was tun?

Hallo,

angenommen jemand hat eine Wohnung gekauft. Im Exposé stand auf einer Kopie der Gebäudeversicherung das Baujahr (handschriftlich / allerdings mitkopiert). Mündlich wurde das Baujahr vor dem Kauf auch vom Makler so mitgeteilt.
Im Grundbuchauszug, der Teilungserklärung oder dem Notarvertrag ist nirgends das richtige Baujahr zu finden. Obwohl es im Grundbuch ja eigentlich stehen müsste! Vermutlich hat man nicht alle Grundbuchseitenauszüge ausgehändigt.
a) Wo findet man das exakte Baujahr?
b) Warum muss dies nicht im Notarvertrag drin stehen?
c) Hat man nachträglich rechtliche Möglichkeiten z.B. auf eine Teilrückerstattung des Kaufpreises wenn die Wohnung in Wirklichkeit 8 Jahre älter ist?

Hallo,

a) Wo findet man das exakte Baujahr?

bei meinem Haus konnte auch kein exaktes Baujahr angegeben werden, weil die Unterlagen im 2. Weltkrieg verloren gegangen sind.

b) Warum muss dies nicht im Notarvertrag drin stehen?

Wenn man es nicht kennt, wie solles im Vertrag stehen?

c) Hat man nachträglich rechtliche Möglichkeiten z.B. auf eine
Teilrückerstattung des Kaufpreises wenn die Wohnung in
Wirklichkeit 8 Jahre älter ist?

Es gilt wie gesehen so gekauft. Die Qualität eines Hauses hängt ja nicht unbedingt vom Baujahr ab. Die aktuelle Qualität zählt und von der hast Du Dich überzeugt, oder nicht?
Zumindestens warst Du bereit, den besagten Preis zu zahlen.

Gandalf

Hab mich von der Qualität schon überzeugt. Ich vergleiche es gern mit einem Autokauf (mag sein das der Vergleich hinkt): wenn mir der Verkäufer sagt es ist BJ 2005 und mir gefällt der Wagen, dann kauf ich ihn. Aus 2 Gründen: 1. weil er mir gefällt und 2. weil ich für später bei BJ 2005 einen guten Wiederverkaufswert erwarte.
Wenn dann hinterher rauskommt, dass das BJ doch nur 2002 war, gefällt mir der Wagen ja trotzdem noch. Nur wenn ich ihn eben später wieder verkaufen will, bekomm ich weniger Geld als erwartet.

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Hallo,

Wenn dann hinterher rauskommt, dass das BJ doch nur 2002 war,
gefällt mir der Wagen ja trotzdem noch. Nur wenn ich ihn eben
später wieder verkaufen will, bekomm ich weniger Geld als
erwartet.

Die Angabe eines Baujahrs bestimmt die seinerzeit geltenden aktuellen Regeln der Technik und Ausführungsqualitäten. Bei Angabe eines späteren Baujahrs darf der Käufer in der Regel von den höheren Qualitäten ausgehen. Sollten diese nicht vorliegen, …

Gruß
Der Franke

Hi,

das Baujahr kannst Du ganz einfach feststellen: Gehe zum örtlichen Bauamt. Dort sind sämtliche Bauunterlagen vorhanden.

Der Vergleich mit dem Kfz-Kauf hinkt erheblich. Denn während ein Auto bereits nach 5 Jahren technisch überholt ist und hier ein Jahr im Baujahr erhebliche Unterschiede in der Qualität hervorbringen kann, liegt die Lebensspanne eines Hauses i.d.R. bei ca. 100 Jahren.
Hier gibt es dann keine erheblichen Unterschiede bei Abweichungen des Herstellungsjahres von 1-2 Jahren. I.d.R. gilt beim Kauf der Zustand und der Ausstattungsstandard des Objektes (Neubau-Erstbezug, Neuwertig, Modernisierungsbedürftig u.a.).
Du wirst im Markt keinen KP-Unterschied feststellen, wenn das Bj. um wenige Jahre differiert. Erst bei größeren Unterschieden (ca.> als 10 Jahre)wird das evtl. relevant.

Grüße
Ralf

Hi Ralf,

das Baujahr kannst Du ganz einfach feststellen: Gehe zum
örtlichen Bauamt. Dort sind sämtliche Bauunterlagen vorhanden.

leider nicht immer.
In nicht wenigen Fällen sind die Unterlagen dem Zahn der Zeit oder den Schäden es Weltkrieges zum Opfer gefallen. Wie auch in meinem Fall. Da meine Schwester dankenswerterweise auch Baugeschichte studiert hat, konnte sie das Alter meines Hauses recht gut auf nunmehr 100 Jahre eingrenzen.

Für neuere Bauten gilt Dein Rat aber weitestgehend.

Gandalf

Servus,

vergleiche mal ein größeres Mehrfamilienhaus Baujahr 1978 mit einem von 1968. Welches davon ist mit der größeren Wahrscheinlichkeit Ramsch?

Dito 1967 vs. 1957.

Kurzer Sinn: Wenn man linear „jünger entspricht besser gebaut“ ansetzt, kann man leicht daneben langen.

Schöne Grüße

MM

  • kuschelig versorgt hinter 60cm Buntsandsteinmauerwerk aus 1903 -

Hallo,

ich bin z.B. von Wärmeschutzverordnungen ausgegangen. Die Anforderungen steigen, daher kann ein Käufer von der Einhaltung der geltenden Verordnung zum angegebenen Baujahr ausgehen.

vergleiche mal ein größeres Mehrfamilienhaus Baujahr 1978 mit
einem von 1968. Welches davon ist mit der größeren
Wahrscheinlichkeit Ramsch?

Ja, es kommt auf die Zeiträume auch an. Zwischen dem Haus meiner Eltern (1968) und meinem (2003) liegen Welten, zu meinen Gunsten. Hinsichtlich Wärme-, Schall- und Brandschutz, Heizungsanlage, Installationen, Türen usw.

Kurzer Sinn: Wenn man linear „jünger entspricht besser gebaut“
ansetzt, kann man leicht daneben langen.

Ausschließen soll man nichts, aber die grundsätzlichen Standards steigen seit Jahrzehnten.

Gruß
Der Franke

  • kuschelig versorgt hinter 60cm Buntsandsteinmauerwerk aus
    1903 -

ok, das Mauerwerk ist in Ordnung, aber bezahlen könnte es heute kaum einer noch :smile: