Falsches Datum bei Wohnungskündigung

Guten Tag,

wenn eine Wohnung fristgerecht im Januar gekündigt wird, jedoch als Kündigungsdatum der 1.5 angegeben ist und nicht der 30.4 . Kann es jetzt zu einer Ungültigkeit der Kündigung kommen, oder müsste man jetzt auch noch den kompletten Mai in der Wohnung bleiben, oder weiß der Vermieter was gemeint ist?

vielen Dank

Moin,

Kündigungsdatum der 1.5 angegeben ist weiß der Vermieter was gemeint ist?

Der Vermieter weiss, dass das Kündigungsdatum der 1.5.2025 gemient ist.

da hilft der Kurze Weg und mit den VM Reden. Übrigens ist ab erstenfünften die Wohnung gekündigt und nicht am eiundreisigstenfümften.

vielen Dank

Bitte

Hallo

Übrigens ist ab erstenfünften die Wohnung gekündigt und nicht am eiundreisigstenfümften.

Das wollte ich zuerst auch antworten, dann dachte ich aber, dass es sich wahrscheinlich um so einen Mietvertrag handelt, in dem steht, dass Kündigungen nur zum Monatsende möglich sind, oder sowas in der Richtung.

Viele Grüße