Guten Tag,
wenn eine Wohnung fristgerecht im Januar gekündigt wird, jedoch als Kündigungsdatum der 1.5 angegeben ist und nicht der 30.4 . Kann es jetzt zu einer Ungültigkeit der Kündigung kommen, oder müsste man jetzt auch noch den kompletten Mai in der Wohnung bleiben, oder weiß der Vermieter was gemeint ist?
vielen Dank