Wie ist es zu bewerten wenn in einem Arbeitszeugnis das falsche Austrittsdatum gennnt ist (z. B. der 30.07. statt dem 31.07. )Muss genannt werden ob der An selbst gekündigt hat oder gekündigt worden ist?
Hallo,
Wenn der 30.07. ( Freitag ) offiziell der letzte Arbeitstag wäre, dann könnte der 31. als Makulatur betrachtet werden.
Bei einer ordentlichen Kündigung außerhalb der Probezeit würde regulär auch abschließend der Grund des Ausscheidens genannt.
Wichtiger wäre die Frage nach den Umständen einer Kündigung. ( z.B. in der Probezeit durch AN oder AG, Auslauf einer Befristung… )
Mitglieder einer Gewerkschaft könnten Arbeitszeugnisse kostenlos gegenlesen lassen.
Ansonsten gibt es etliche Seiten im Netz, die bewertende Formulierungen im Zeugnis mehr oder weniger aufschlüsseln.
Ein Beispiel:
( AN wurde nach der Probezeit keine Vertragsverlängerung angeboten)
„( AN ) war stets bemüht, die Ihm / Ihr zugeteilten Aufgaben … zu erledigen…“
Könnte bedeuten: AN kam mit den Ihm / Ihr übertragenen Aufgaben nicht in ausreichendem Maße zurecht.
Hier noch ein Link zu einer der vielen Seiten:
http://www.zeugnisdeutsch.de/arbeitszeugnis/schlussf…
u.s.w.
mfg
nutzlos