Falsches Geburtsdatum angeben - erlaubt?

Liebe Rechtskundigen,
wenn man so von allen Seiten beworben wird - z.B. von Versicherungen, Gewerkschaften, Handyvertragsanbietern - und einem vergünstigte Artikel oder einmalige Aktionen (z.B. Fachbuch o.ä.) angeboten werden, nur, damit man denen seine Daten gibt (Adresse, Geb-Datum, Beruf) - darf man dann ein „Fake-Geburtsdatum“ verwenden? (Wenn darunter nicht steht: "Ich versichere, dass ich alle Angaben wahrheitsgemäß… etc.)

Oder ist das ein (Straf-)Tatbestand wo mir, wenn ich es gestehe, dann Konsequenzen folgen könnten?
(Dass ich das nicht darf, wenn ich irgendeinen festen Vertrag abschließe, ist mir klar.)
Vielen Dank schonmal (-:

Hallo,

meineswissens sind einfache Falsch-Angaben nicht verboten. Verboten wäre es, wenn dem anderen ein Schaden hierdurch entstehen würde (Betrug) oder wenn ich mir durch eine Verfälschung des Geburtsdatums etwas erschleiche, was mir bei korrekter Angabe nicht zustehen würde (Alk+Tabak für Teenager, Kindertarif im Bus oder Rentnertarif im Museum).

Wenn ich aber aus dem 16.11.1970 den 01.04.1970 mache weil ich nicht will, dass jemand mein Geburtsdatum kennt (und mich damit z.B. bei der Schufa wiederum identifizieren kann), dann sehe ich das als gutes Recht jedes einzelnen an.

Ich gebe z.B. gerne bei Preisausschreiben mal eine andere Schreibweise meines Namens an (z.B: Andreas wird Andre oder Meier wird Meyer) und beobachte dann vom wem dann Werbung für diese Namen kommt.

Grüße
Lumpi

Bei Banken,Versicherungen,staatl.Institutionen sicher ein Problem,bei allem anderen gebe ich auch falsches an,geht doch niemanden was an und mich stört die ewige anruferei von unb.personen oder werbung.
schon bei der anmeldung des wohnortes geht es paar tage los mit werbemüll,sind halt doch gläsern,somit am besten alle verarshen wos geht
mfg peter