Moin.
Wenn Du den Artikel gekauft hast, hast Du einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und hast kein Umtauschrecht o.ä. Der Händler bietet Dir Kulanzmäßig eine Gutschrift an. Ist doch korrekt !?
MFG
Sandra
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soll „Ist doch korrekt !?“ bedeuten, dass du es nicht weißt?
Ich benötige eine konkrete Antwort dafür, ob er mir das Geld auszahlen MUSS,
wenn ich darauf bestehe, oder ob er es verweigern DARF, wenn er das will (stattdessen eine utschrift).
Gruß
lnexp
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Ich benötige eine konkrete Antwort dafür, ob er mir das Geld
auszahlen MUSS,
wenn ich darauf bestehe, oder ob er es verweigern DARF, wenn
er das will (stattdessen eine utschrift).
Hallo,
konkrete Antwort: es muss überhaupt nichts. Wenn du eine „falsche“ Maus kaufst, bist du zunächst selbst schuld, oder du kannst beweisen, dass du die „richtige“ (was immer das heisst) verlangt hast - da hätte selbst ich als Computerfachmann Schwierigkeiten, wenn keine schriftliche Bestellung vorliegt. Wenn dir der Unterschied zwischen serieller, PS2 oder USB-Schnittstelle nicht klar ist, kann schliesslich der Händler nichts dafür. Etwas anderes wäre es, wenn du statt einer Maus eine Tastatur bekommen hättest.
Hallo !
Es war Dein Fehler, also sei Lieb und nicht sofort mit dem Holzhammer! Oft kann man sich -von beiden Seiten her- gütlich einigen. Wenn mir ein Kunde unfreundlich daher kommt, kann ich auch schon mal „auf Sturr schalten“. Also nett fragen, ob es mal ne Ausnahme gibt - vielleicht gibt es dann eine Auszahlung.
Gruss
Sandra
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