Mal angenommen, Fam. K. wohnt seit über 7 Jahren in einer Mietwohnung
und zieht nun aus.
Vor dem Einzug wurde damals vom Vermieter ein neuer PVC-Boden verlegt.
Dieser ist von der schlechtesten Qualität, dass der Boden schon beim Einzug beschädigt wurde. Nach 7 Jahren kann man sich das ja vorstellen wie er nun aussieht. Der Vermieter hat natürlich nichts unternommen.
Ein Gutachter hatte bei der Wohnungsbesichtigung mündlich bestätigt, dass der PVC von der untersten Qualität sei und Familie K. nichts bezahlen muss!
Aber nun kommt`s, in seinem schriftlichen Bericht hält er, trotz sehr einfachen Qualität, übliche 10 bis 12 Jahre Haltbarkeitsdauer für angemessen. Es handle sich zweifellos um eine Beschädigung für die die Fam. K. mit 20% haftbar sei.
„[…]Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von neun bis zehn Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90 WM 91, 540). […]“
Dieser ist von der schlechtesten Qualität […] Ein Gutachter hatte bei der Wohnungsbesichtigung mündlich bestätigt, dass der PVC von der untersten Qualität sei […]
Den Nachweis hierzu müsste der Mieter erbringen.
[…] dass der Boden schon beim Einzug beschädigt wurde.
Autsch. Bei „Beschädigung“ könnte man fast davon ausgehen, dass die mehr oder minder von der Qualität unabhängig ist.
Aber nun kommt`s, in seinem schriftlichen Bericht hält er,
trotz sehr einfachen Qualität, übliche 10 bis 12 Jahre
Haltbarkeitsdauer für angemessen.
Die genannten 9-10 Jahre beziehen sich üblicherweise auf eine durchschnittliche Qualität, wären als bei einer minderen Qualität zu reduzieren. Aber um wieviel ?
Und wie bereits geschrieben, eine Beschädigung ist eine Beschädigung, und höchstwahrscheinlich von der Qualität unabhängig. Über kurz oder lang wird der Vermieter (da er die Kaution hat) am längeren Hebel sitzen, wenn der Mieter seinen nicht mithilfe des Mietervereins oder eines Rechtsanwalts verlängern will.
Ich wäre in dem Fall versucht, das einfacher zu lösen. Habe ich etwas von einem anderen beschädigt, melde ich das meiner Haftpflicht-Versicherung …
Ich wäre in dem Fall versucht, das einfacher zu lösen. Habe
ich etwas von einem anderen beschädigt, melde ich das meiner
Haftpflicht-Versicherung …
Das wird in diesem Fall wohl nicht klappen. Zum einen muss man erstmal eine Haftpflichtversicherung haben, die Mietschäden übernimmt (sind bei einer normalen Privathaftplicht ausgenommen), zum zweiten müssen die Schäden Folgen eines besonderen Ereignisses sein, zum dritten müssen sie zeitnah gemeldet werden. Insbesondere der letzte Punkt dürfte hier entscheidend sein.
Gruß
loderunner
wenn Du von einem Gutachter mailst, dann gehe ich davon aus, dass dieser durch ein Gericht bestellt wurde. Die Hobby-Gutachten sind vor Gericht überwiegend nutzlos. Wurde das Gutachten durch ein Gericht bestellt, wird es bei den 12 Jahren bleiben. Wobei - die Qualität des Belages muss nicht unbedingt für desssen Haltbarkeit stehen -.
Wenn es kein gerichtliches Gutachten ist, wird im Schnitt eine Lebensdauer bei mittlerer Qualität von durchaus 15 Jahren, bei geringere Qualität von 10-15 Jahren akzeptiert.
Hier sollten VM und Mieter daher über den Restwert ( außerhalb einer gerichtlichen Klärung ) nicht streiten.
Gruss Günter
Mal angenommen, Fam. K. wohnt seit über 7 Jahren in einer
Mietwohnung
und zieht nun aus.
Vor dem Einzug wurde damals vom Vermieter ein neuer PVC-Boden
verlegt.
Dieser ist von der schlechtesten Qualität, dass der Boden
schon beim Einzug beschädigt wurde. Nach 7 Jahren kann man
sich das ja vorstellen wie er nun aussieht. Der Vermieter hat
natürlich nichts unternommen.
Ein Gutachter hatte bei der Wohnungsbesichtigung mündlich
bestätigt, dass der PVC von der untersten Qualität sei und
Familie K. nichts bezahlen muss!
Aber nun kommt`s, in seinem schriftlichen Bericht hält er,
trotz sehr einfachen Qualität, übliche 10 bis 12 Jahre
Haltbarkeitsdauer für angemessen. Es handle sich zweifellos um
eine Beschädigung für die die Fam. K. mit 20% haftbar sei.
Ich wäre in dem Fall versucht, das einfacher zu lösen. Habe
ich etwas von einem anderen beschädigt, melde ich das meiner
Haftpflicht-Versicherung …
… zum dritten müssen sie zeitnah
gemeldet werden. Insbesondere der letzte Punkt dürfte hier
entscheidend sein.
Halle,
hier gebe ich Dir durchaus recht. Die praktische Erfahrung zeigt, daß die Haftpflichtversicherungen wesentlich kritischer Schadenfälle regulieren wie vor Jahren. Das System leider sehr oft angewandt - alle verursachten Schäden in der Mietwohnung erst bei Auszug zu melden verstößt grundsätzlich gegen die Versicherungsbedingungen, dass jeder Schaden zeitnah, also umgehend anzumelden ist. Die Versicherer schließen bei nicht zeitnah gemeldeten Schäden einen Erstattungsanspruch aus.