Falsches Gutachten nach Betrug...was nun ?

Hallo,

Bei Kauf eines PKW bin ich dreist von Privatmann betrogen worden.
Benzinverbrauch wurde mit 9-12 Litern angegeben, tatsächlicher Verbrauch — 18 - 19 — Liter !!!

Der Verbrauch stand leider nicht im Kaufvertrag, da mich vorausgehende mehrfache telefonische und schriftliche Versicherungen per mail und 2 Angebotschilder mit diesem Verbrauchsaufdruck hinter der Windschutzscheibe glauben liessen, soetwas würde kein Betrüger sich erlauben…

Da ein solcher Verbrauch wirtschaftlich für uns als kleine family nicht tragbar ist…habe ich versucht mein Verbraucherrecht geltend zu machen und wollte wandeln…
Inzwischen ist über ein halbes Jahr vergangen und es ist zu einer Gerichtverhandlung gekommen, in dem die Richterin dem Verkäufer sogar mit einem Vergleich entgegen kommen wollte, dieser jedoch ablehnte.

Nun sollte ein Gutachter den Verbrauch feststellen.
Der Gutachter sagte mir heute beim Zurückgeben des Wagen, er dürfe mir den genauen Verbrauch nicht nennen, er läge jedoch eher in Richtung der Angabe des Verkäufers!

SO… und dies KANN NICHT SEIN !!!

Meine Frau und ich sind nicht zu blöd nunmehr über Monate hinweg mehrfach unter den verschiedesten Bedingungen den Benzinverbrauch des Fahrzeugs festzustellen…
Ich bin mir 1000% sicher, dass der Wagen mind. 18L im Drittelmix Stadt/Land/Autobahn verbraucht…und das bei aller vorsichtigster Fahrweise, sodass einen die anderen Verkehrsteilnehmer schon für eine Behinderung halten…

Ich möchte den Prozess gegen einen Betrüger nicht durch ein ganz sicher falsches Gutachten verlieren.
Der Gutachter sagte mir übrigens, er hätte zur Messung lediglich eine!!! Überlandfahrt gemacht…also nicht mal einen halben Tank leergefahren und will daraus den Verbrauch errechnen…
…ich dachte immer soetwas würde in einer Werkstatt gemessen, quasi unter Laborbedingungen mit Durchfussmessung am Vergaser o.ä., dann weiss man doch zumind. was der Motor von Minimum bis Maximum braucht…
Der Gutachter erzählte mir interessanter weise er hätte auf grund einer völlig defekten Bremsanlage fast eine Unfall gehabt. Auf maine Bitte hin dies doch bitte in seinem Bericht zu schildern, meinte er dies könne er nicht machen, da es nicht Gegenstand der Sache wäre.
Der Verkäufer hatte damal gerade die angeblich so guten Bremsen des Wagens hervorgehoben…leider nur mündlich bei der Probefahrt…
Das nur nebenbei…

Ich finde es unfassbar, dass man als seit Monaten Geschädigter in solch einem eindeutigen Betrugsversuch jetzt wegen solch einem falschen Gutachten nicht recht bekommt…

Ich bitte hier um Hilfe was man in solch einem Fall tun kann…

Kann man eventl. einen Gegengutachten anfordern, oder über meine Rechtsanwältin wissen lassen, dass wir das Gutachten nicht akzeptieren können…wie macht man das ggf.

Ich frage u.a. hier in diesem Forum, da ich mich inzwischen
durch meine Rechtsanwältin nicht gut vertreten fühle. Selbst auf die Idee eventl. einmal Schadensersatzforderungen geltend zu machen musste ich sie bringen…

Ich bin ob dieser Ungerechtigkeit total verzweifelt…auch wenn es letzlich (nur) um einen Streitwert von 2500.-Euro geht und dies wohl für Rechtanwälte scheinbar kein streitwerter Betrag ist, ist dies für uns sehr erheblich…dazu kommt die Nichtnutzbarkeit des Autos(jede längere Fahrt ist zu teuer), bevor die Sache nicht entschieden ist können wir den teuren Wagen nicht abmelden, einen Neuen kaufen ist vorher auch nicht drin…eine echte Sackgasse für eine family die nicht mit dem sogn. silbernen Löffel im Mund geboren wurde…

Über Antworten und Tipps würden wir uns sehr freuen!!!

Gruss aus Ulm,
Bernd

Hallo!

Also der Gutachter wird entweder ein schriftliches Gutachten verfassen oder es mündlich in der Verhandlung erstatten. Das Gutachten wird auch sicherlich vor Gericht erörtert werden, der SV muss also schon erklären wie er zu seinem Ergebnis kommt. Du kannst ihn schon widerlegen, dann wird es notwendig sein, dass du beweisen kannst, dass der SV falsch liegt - das kannst du z.B. mit einem zweiten privaten SV Gutachten tun oder es ist eine Autotype, die sowieso so viel verbraucht. Wenn das Gutachten schriftlich ergeht, bekommst du es eh vor der Verhandlung.

Gruß
Tom

Hi
Das könnte schwer werden, denn bei einem Verkauf von Privat dürfte wohl kaum ne gewährleistung auf Verschleissteile möglich sein, und, es ist durchaus denkbar, dass irgend ein Bauteil des Vegasers/der Einspritzanlage defektiv geworden ist - ev. sogar im Moment der Übergabe… beweisbar wird wohl nur sein dass das Fahrzeug JETZT einen erhöhten Verbrauch hat. Dass es ihn bereits viorher hatte… schwer. wenn der verursacher lokalisiert ist… ne defekte mempran der Beschleunigerpumpe, was banales wie ein undichter Schlauch… was solls, das kann zu jeder Zeit geschehen oder zum tragen kommen. Vielleich zapft dich ja auch dein Sohn an für sein mopped, und der gutachter konnte keinen höheren Verbrauch feststellen … Sei mal vorsichtig mit Klagen und Äusserungen wie Betrug, bevor du nicht die Ursache hast überprüfen und feststellen lassen.

Mich hat auch mal jemand Tagelang beschimpft, weil eine Woche nach Verkauf die Wasserpumpe des Passat den Geist aufgab. Pech, kann ich da nur sagen. Wärs mir passiert, meins, nun aber seins.

Gruss, Helge

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bernd,
nun, den Verbrauch eines Autos mit nur einer Fahrt festzustellen ist eigentlich nur mit entsprechend angeschlossenen Messgeräten machbar und auch das nicht stichhaltig. Damit kann man den Momentanverbrauch feststellen, aber nicht den Durchschnittsverbrauch. Den stellt man nur unter verschiedensten Betriebsbedingungen fest. Wie habt Ihr denn den Verbrauch ermittelt? Was für ein Auto ist es denn?
Gruss Sebastian

Hi!

Ich sehe da wenig Chancen für Dich. Ein „ungüsntiges“ Gutachten erachtet halt jeder für falsch…

Mein Tip: vergiß es, spare Dir die Gerichtskosten und kaufe Dir einen Lada, die nehmen Deinen Wagen in Zahlung und bieten den günstigsten Kombi in Deutschland an:
http://www.lada.de
Sieh Dir das odell 111 Kombi an, kostet 8900 Euro, die Differenz zum Wert Deines Autos kannst Du finanzieren und fertig.

Vor Gericht jedenfall sehe ich für Dich keine Chancen, weil:

1.) steht der Verbrauch nicht im Vertrag
2.) hast Du den Wagen schon länger, Du könntest ebenfalls für die Defekte verantwortlich sein. Das gilt auch für die Bremsen.
3.) Der Gutachter ist auch der Meinung des Verkäufers, und das zieht, ob Dir das passt oder nicht, das Gericht auf seine Seite.
4.) ist es sicherlich möglich, mit dem Wagen 12 Liter zu verbrauchen und sei es nur bei konstant 90 Km/h auf der Landstraße. Der Verkäufer kann immer sagen, er habe das so gemeint.

Gutachten, Gerichtskosten, der Anwalt u.s.w. kosten sehr viel Geld und Deine Chancen stehen schlecht.
Denke mal darüber ach, ob die Kohle nicht besser in ein neues Auto investieren solltest.

Grüße,

Mathias

P.S.: das ist nur meine persönliche Einschätzung, keine rechtsberatung. Die Entscheidung musst Du natürlich selber treffen. Viel Erfolg dabei!

Hallo,

Vielen Dank für Eure Antworten… !!!

Möglicher weise hab ich noch etwas vergessen zu sagen:
Das Auto ist ein Crysler Voyager Dodge Grand Caravan mit 6 Zylindern und 3 Liter Hubraum…
Auch als Autolaie wusste ich dass Ami-Autos viel verbrauchen, deshalb erkundigte ich mich so ausfühlich bezügl. des Verbrauchs vor dem Kauf…und da er mir den Verbrauch von 9-12 Litern sogar schriftlich zusicherte, glaubte ich ihm als Laie…

Bei Crysler sagte man mir später dass dieser 16 jahre alte Wagen selbst bei optimaler Einstellung nicht unter 14-15Litern verbrauchen könne.
Dies hat auch meine Rechtsanwältin damals schriftlich angegeben…seltsamer weise ohne Reaktion bei der Richterin.

Den so hohen Verbrauch habe ich leider etwas spät, nämlich 3 Monate nach Kauf reklamiert, da ich mich anfänglich voll auf die Aussagen des Verkäufers verlassen hatte und weil das durch die Umrechnerei von Meilen in Km (x1,6)in Stadtkurzstrecken erst nicht so auffiel…erst durch eine Autobahnfahrt, wo ich für die Strecke Ulm-Hannover ca600KM 2x tanken musste, wurde es mir ganz deutlich dass ich betrogen wurde.
Die Gewährleistung bei privat dauert meines Wissens doch 1 Jahr und daher müssten die 3 Monate doch insofern belanglos sein.

Noch etwas zu Dir, geschätzter Helge:
Ok, ich denke Deinen Fall mit der Wasserpumpe(da hätt ich sicher nix gesagt, ebenso wie ich nichts gesagt habe, dass kurz nach Kauf der kompl.rechte Scheinwerfer, die Scheibenwischeranlage und jetzt die Bremsanlage im Eimer war) kann man nicht damit vergleichen, dass der Verkäufer mir einfach falsche Tatsachen vorgetäuscht hat.
Denn einen Benzinverbrauch zu errechnen und dies über unterschiedlichste Belastungen (Drittelmix) zu tun und auch mehrfach fast bei jeder Tankfüllung, wird man mir doch wohl zutrauen.Da dieser Mensch mich bewusst getäuscht hat, nenne ich ihn (wie auch vor Gericht) Betrüger.
Bei Dirwar das etwas anderes, würd ich sagen…

Das Ergebnis des Sachverständigen mit seiner lächerlichen 100km Fahrt über Land, ohne Messgeräte, wie er mir sagte, ist eindeutig falsch!
Ich bin mir absolut sicher das der Wagen im Schnitt 18L verbraucht und das von Anfang an…

Ich kann gar nicht verstehen wie man mir vorschlagen kann ich solle die Sache vergessen…ich meine es ist nicht so, dass mir das Gutachten einfach nicht schmeckt, es ist schlichtweg und mit Sicherheit falsch…und sowas kann und darf doch nicht durchgehen…

Wozu gibts denn Gesetze zum Schutz des Verbrauchers?
Oder sehe ich die Rechtswelt völlig falsch?

Gruss,
Bernd


Also der Gutachter wird entweder ein schriftliches Gutachten
verfassen oder es mündlich in der Verhandlung erstatten. Das
Gutachten wird auch sicherlich vor Gericht erörtert werden,
der SV muss also schon erklären wie er zu seinem Ergebnis
kommt. Du kannst ihn schon widerlegen, dann wird es notwendig
sein, dass du beweisen kannst, dass der SV falsch liegt - das
kannst du z.B. mit einem zweiten privaten SV Gutachten tun
oder es ist eine Autotype, die sowieso so viel verbraucht.
Wenn das Gutachten schriftlich ergeht, bekommst du es eh vor
der Verhandlung.

Gruß
Tom

Hallo!

Möglicher weise hab ich noch etwas vergessen zu sagen:
Das Auto ist ein Crysler Voyager Dodge Grand Caravan mit 6
Zylindern und 3 Liter Hubraum…
Auch als Autolaie wusste ich dass Ami-Autos viel verbrauchen,
deshalb erkundigte ich mich so ausfühlich bezügl. des
Verbrauchs vor dem Kauf…und da er mir den Verbrauch von 9-12
Litern sogar schriftlich zusicherte, glaubte ich ihm als
Laie…

Also wenn du wirklich eine schriftliche Zusicherung hast, dann liegt ein Gewährleistungsmangel vor, wenn du schon geklagt hast, ist das mit der Frist sowieso in Ordnung. Aber das Problem ist natürlich, wie du richtig erkannt hast, dass man den höheren Verbrauch nachweisen können muss. Wenn aber Chrysler bestätigen kann, dass der Verbrauch viel höher ist als zugesichert, dann kannst du doch das als Beweis führen (entweder irgendetwas schriftliches von der Firma als Urkundenbeweis oder jemanden von Chrysler, der sich auskennt, als Zeugen vorladen lassen). Ich denk aber, dass dein Anwalt das auch weiß, wenn er unfähig ist, dann nimm einen anderen.

Gruß
Tom

Hallo Bernd,
also wenn Dir dieser Verbrauch schriftlich zugesichert wurde, dann sehe ich die Chancen für Dich nicht schlecht. Wenn Dir ein Händler das Auto verkauft hat, hast Du den Mangel rechtzeitig angezeigt. Das der tatsächliche Verbrauch nach Kurzstrecken und vor allen Dingen nach Meilen-Tacho erst später auffällt sollte jedem einleuchten. Um zu wissen, das diese Autos die genannten Verbrauchswerte nicht einhalten können muss man auch kein Sachverständiger sein. Ein Kollege von mir fährt das gleiche Modell. Selbst bei sparsamster Fahrweise ist im Drittelmix ein Wert von 12 Litern oder gar darunter utopisch. Versuche doch mal herauszubekommen, welche Werte damals im Verkaufsprospekt genannt wurden oder am besten ein Schreiben des Herstellers/Importeurs, dass dieser Wert völlig praxisfremd ist.
Viel Glück und Gruss
Sebastian

Bei Geschäften von privat nach privat Gewährleistung ? Remember „Bei Kauf eines PKW bin ich dreist von Privatmann …“

HM

Berechtigter Einwand
Hi HM,
nun wäre die Frage, ob im Vertrag der Gewährleistungsauschluss vereinbart wurde. Letztlich handelt es sich trotzdem um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, was wiederum nichts mit Gewährleistungsansprüchen zu tun hat. Steht z.B. im Vertrag, das Auto hat einen Austauschmotor und dies erweist sich als falsch, ist der Verkäufer dran, egal ob gewerblich oder privat. Ein Freund von mir hat in seiner grenzenlosen Dummheit mal ein Auto mit dem Vermerk „Fahrzeug ist Mängelfrei“ verkauft, das würde ich nicht mal bei einem Neuwagen machen :wink:
Dem haben sie nachher den A… bis zur Halskrause aufgerissen :wink:
Gruss Sebastian

Hallo!

Beim Kauf privat-privat gilt das gleiche Gewährleistungsrecht wie beim Verbrauchergeschäft, nur dass bei einem „normalen“ Vertrag die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden kann. Ein Gewährleistungsausschluss gilt aber nicht hinsichtlich einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft (sonst wäre die Zusicherung einer Eigenschaft nämlich ohne rechtliche Konsequenz).

Gruß
Tom

Hi Sebastian,

Dem haben sie nachher den A… bis zur Halskrause aufgerissen

Hatte er die Halskrause schon vorher, oder erst nach dem aufgerissenen A… ??

gruss

dennis

Hallo Bernd,
vor Gericht wirst Du hinten runterfallen. A) Du hast keine Verbrauchszusicherung im Kaufvertrag. Selbst wenn Du die hast, ist das zeimlich unverbindlich da der Verbrauch durch Fahrweise,Strecke etc. sehr schwanken kann.
B) Das Gericht wird den Wert des Gutachters übernehmen, egal wie er ermittelt hat.
Das ist ein Wert den jemand neutral ermittelt hat, Deine Angaben sind für das Gericht persönliches Geplänkel eines Betroffenen.
Klingt jetzt hart, aber so wichtig ist einem Richter die Sache nicht, dass er sich mit der Verbrauchsermittlung des Sachverständigen lange aufhält. Er nimmt den Wert für ermittelt an und wird Dir sagen, Du hättest halt ein anderes Auto kaufen müssen. Das das Fahrzeug ohnehin zu den Spritschluckern zählt, wird dem Richter geradezu sauer aufstossen, dass jemand erst so ein Auto kauft und hinterher klagt, das er viel Sprit damit verbraucht.
Die Rechtsfindung vor Gericht kann nicht die ultimative Gerechtigkeit hervorbringen die Du Dir vorstellst.
Erwartest Du ernsthaft, dass ein Richter sich allzulange mit Deinem Problem aufhält? Wird er nicht tun.
Versuche das Fahrzeug zu verkaufen und kauf Dir nen Diesel.
Gruß elmore

Danke an Alle :smile:
Hallo…
vielen Dank für die guten Tips und Hinweise…!!!

Einen Gewährleistungsausschluss hab ich nicht unterschrieben und die schriftliche Zusicherung des Verbrauchs hatte der Betrüger mir vor dem Verkauf in 2 emails zugesichert, ausserdem habe ich noch die Verkaufstafel auf der der Verbrauch von 9-12L steht…

Ich habe inzwischen meine Rechtsanältin erreicht, die mir sagte ich solle jetzt erstmal abwarten was der Gutachter dem Gericht genau schreibt…dann könne man immer noch Stellung zu dem Gutachten nehmen…ggf. ein Gegengutachten stellen, falls die Rechtsschutzversich. das zahlt…
Ok… wieder wochenlanges Warten und der Schrottwagen steht nutzlos rum, frisst Versicherung und Steuern, kann weder verkauft noch zurückgegeben werden…Nutzwert = 0

Eines habe ich jedenfalls eindeutig aus der Sache gelernt:
Es nützt gar nichts, wenn man eindeutig und 100% Recht hat…
Recht bekommen das eine willkürliche Glücksache in diesem Rechtssystem!

Besten Dank nochmal
Gruss,
Bernd