Falsches Jahreszieleentgeld im Arbeitsvertrag

Hallo,

ich habe am 01.07.2010 in einem großen Unternehmen anfangen, befristet auf 2 Jahre. Im April/Mai 2012, habe ich einen Änderungsvertrag der mich zum 01.07.2012 entfristet unterschrieben.

In meiner Gehaltsabrechnung für November wurde nun eine Rückrechnung vorgenommen für die Monate bis zur Entfristung. Ich habe noch keine Stellungnahme erhalten, allerdings hat meine Abteilungsleiterin die Antwort erhalten, dass ich und noch 2 Kollegen einen falschen Arbeitsvertrag erhalten haben, in dem ein höheres Jahresgehalt vereinbart ist als vorgesehen.

Ist der Änderungsvertrag den ich erhalten habe rechtskräftig oder kommt mein Arbeitgeber mit diesem eventuell fahrlässigen Fehler durch und kann mein Jahresgehalt neu einstufen?

Vielen Dank

Grundsatz ist: Vertrag ist Vertrag und das gilt dann.
Aber: Auf Deinem Änderungsvertrag hat jemand als Vertreter Deines Arbeitgebers unterschrieben, der sich irren kann. Nun steht also die Frage: Hat der Betreffende sich geirrt und warum?
Also: Kontaktiere diese Person ganz persönlich und stelle diese zur Rede. Sagt er Dir, dass er sich geirrt hat, muss er Dir das begründen. Sagt er Dir, dass er sich nicht geirrt hat, sagt er von sich aus, warum er sich nicht geirrt hat.
Im Übrigen solltest Du Deinen Arbeitsvertrag insgesamt durchstudieren, ob der Arbeitgeber flexible Änderungen bezüglich Deiner Bezahlung machen kann. Ich denke mal, dass er Deinen Arbeitsvertrag insgesamt so formuliert hat, dass er das kann und Du hast es mit Deiner Unterschrift anerkannt.
Du kannst noch Deinen Betriebsrat fragen und einen Spezialisten für Arbeitsrecht (Anwalt). In jedem Falle musst Du Deinen Arbeitsvertrag insgesamt dem jeweiligen Spezialisten mit vorlegen zusammen mit Deiner spezifischen Frage.

lieber rick123, ich bin kein experte drauf, aber ich täte mich interessieren, ob das zulässig ist im vorhinein einen jahresgehalt zu berechnen. meine ansicht gehört dieser vertrag mit dem gewerkschafter oder betriebsrat noch einmal durchgegangen wird. wenn dies nichts nutzt, kann man so in österreich einen kostenlosen rechtsanwalt kontaktieren, ob dieses zulässig ist. deine ehemalige abteilungsleiterin ist verpfichtet, dir diese stellungnahme zumindest zur lesung auszuhändigen.
eine wichtige frage, bekamst du dein gehalt im vorhinein oder nachträglich? die rückverrechnung ist notwendig, denn du hast es ja auch bezogen, denn es wurde nicht mehr rechtzeitig gekündigt. einen rat,
wenn ich das richtig verstehe, dass du mit 1.7.12 deine kündigung unterschrieben hast, denn es waren die 2 jahre um?
auf gut deutsch gesagt, du bist seit dem 1.7.12 arbeitslos gemeldet?. oder liege ich da falsch, denn ich kann mir nicht zusammenreimen, was entfristest bedeutdet?
ein wichtiger hinweis, unterschreibe nichts mehr und lass dich nicht dazu drängen, sondern erkundige dich im vorfeld.

ich hoffe dir geholfen zu haben. vielleicht ist nicht alles richtig, aber lass dich nicht mehr lumpen und über den tisch ziehen, viel glück.

michibaumi - aus wien

Guten Tag,

Hallo,

ein großes Unternehmen, das klingt nach einem tarifierten Betrieb. Wenn in deinem AV auf die geltenden Tarifverträge Bezug genommen wird, dann gelten die im TV abgeschlossenen Gehälter. Hier kannst du Inhalte auch rechtlich nur geltend machen, wenn du Mitglied der tarifführenden Gewerkschaft bist.
Im Übrigen gilt der § 119 BGB
„(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.“

Aber da in großen Unternehmen in der Regel gute Betriebsräte angesiedelt sind, die von starken Gewerkschaften unterstützt werden, ist der Gang zu deinem BR der richtige.