Falsches Material, Rückgabe nach 1 Jahr?

Hallo

Falls man sich z.B. einen Bürostuhl kauft, der mit „echt Leder“ deklariert ist und man nach ca. 1 Jahr feststellt das es nur Kunstleder ist, könnte man dann den Bürostuhl zurückgeben und sein Geld verlangen ( mit Kassenbon selbstverständlich )?

Der Stuhl wurde natürlich gebraucht und ist „normal“ abgenutzt.

Wie ist sowas eventuell zu beweisen?. Der Käufer hat am Ausstellungsstück einen Kratzer am Bezug gesehen und daran erkannt das es sich um Kunstleder handelt, an dem Stuhl des Käufers ist es nicht zusehen, außer man würde einen Schnitt oder ähnliches anbringen um die Unterseite des Materials in Augenschein nehmen zu können…

Würde es sich dabei um einen „versteckten Mangel“ handeln oder eher um Täuschung?

Tumbleweed

.

Hallo

Falls man sich z.B. einen Bürostuhl kauft, der mit „echt
Leder“ deklariert ist und man nach ca. 1 Jahr feststellt das
es nur Kunstleder ist, könnte man dann den Bürostuhl
zurückgeben und sein Geld verlangen ( mit Kassenbon
selbstverständlich )?

So lange du den Stuhl als „Privatmensch“ gekauft hast und nicht gerade als Vertreter oder Gesellschafter einer Handelsgesellschaft aufgetreten bist, ja!
Allerdings muss die gesetzliche Gewährleistung berücksichtigt werden, so hat z.B. der Verkäufer das Recht nachzubessern (also dir einen neuen Stuhl mit „echtem“ Leder zu besorgen).

Der Stuhl wurde natürlich gebraucht und ist „normal“
abgenutzt.

Im Falle des Rücktritts entstünde ein „Rückgewährschuldverhältnis“. Dementsprechend müsstest du die „gezogenen Nutzungen“ an dem Stuhl herausgeben, was aber wohl nur schwierig ist. Also könnte es sein, dass du eine gewisse Wertminderung ausgleichen müsstest.

Wie ist sowas eventuell zu beweisen?. Der Käufer hat am
Ausstellungsstück einen Kratzer am Bezug gesehen und daran
erkannt das es sich um Kunstleder handelt, an dem Stuhl des
Käufers ist es nicht zusehen, außer man würde einen Schnitt
oder ähnliches anbringen um die Unterseite des Materials in
Augenschein nehmen zu können…

Ein Profi müsste doch sowas auch ohne Beschädigung feststellen können.=> Im Zweifel ein Gutachter…

Würde es sich dabei um einen „versteckten Mangel“ handeln oder
eher um Täuschung?

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer es nicht wusste? Wenn er es nicht wusste war es ein versteckter Mangel, andernfalls arglistige Täuschung.

Gruß, Anna

Wie wäres mit §§ 142, 123 BGB? (owT)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]