'falsches plakatieren'

hi zusammen,
ich habe letzthin etwas von bussen für „falsches plakatieren“ gehört. leider weiss ich nicht mehr wo.
nun würde mich interressieren, gibt es „falsches plakatieren“ (soweit ich interpretiere: verbotenes/nicht erlaubtes anbringen von plakaten)
als delikt, und was sind die umfänge der möglichen strafen (vorallem auch in der schweiz, da ich in der schweiz wohne)?
grüsse und danke für antworten niemand

inzwischen habe ich doch etwas gefunden:
http://www.bs.ch/mm/rrbs/2005/12/rrbs-20051206-003.html
falsches plakatieren wird dort als bagatelldelikt bezeichnet.
dies scheint jetzt aber für die stadt basel zu gelten. gibt es auch bundesweite regelungen?