Falsches Teil eingebaut - Trotzdem zahlen?

Hallo,

ich habe mit meinem Vectra B ein Problem gehabt und bin zur Werkstatt gefahren. Dort war das Auto zwei tage und die haben festgestellt das mein Gaspedal (elektonisch) Defekt sei!
Am Samstag wurde das Teil gewechselt aber der Fehler ist noch immer da! Heute nochmal angerufen und nachgefagt was nu ist.
Der Schlossermeister meinte das es eine Fehldiagnose gewesen sei. Es ist wohl doch was anderes! Auf meine Frage was mit dem Pedal ist sagte er nur daß das TEIL nicht getauscht werden kann und das Geld dafür haben will. 180 Euro + Mehrwertsteuer und Reperatur!
Ist sowas rechtens???

Gruß Rico

Hallo!
Du hattest ja den Wagen zur Reparatur gebracht,wenn es eine seriöse Werkstatt ist verechnen sie den Betrag den du am Samstag bezahlt hast mit den neuen Reparaturkosten.Und noch ein Tip,wenn du dein Auto in eine Werkstatt bringst,dann in eine vernünftige,die auch die Möglichkeit hat den Fehlerspeicher auszulesen.Wenn du einen Kostenvoranschlag gemacht hast bist du im Recht.Meine (Rechtssprechung)ist ohne Gewähr,es ist meine Meinung.Wir gehen immer zu ATU,die haben auch ein Fehlerspeicherauslesegerät(was für ein Wort’g’) und sind bis jetzt zufrieden.Ein Kostenvoranschlag ist zwingend notwendig.Eine Bekannte hatte auch mal einen Kostenvoranschlag machen lassen und der Endpreis war höher als veranschlagt,weil die Werkstatt noch weitere Teile gewechselt hat und sie nicht in Kenntnis gesetzt hat bzw. nicht nachgefragt hat ob sie das Ausführen sollen.Als es zum bezahlen ging hat sie nur den Betrag des Kostenvoranschlags bezahlt.Also hat die Werkstatt miese gemacht und sie hat gespart.
Gruß Frank

Hallo,

und Danke für die Antwort!
Den Fehlerspeicher hat er selbs ausgelesen und war noch zu einer anderen Werkstatt um sich sicher zu sein!
Das ist dann doch eine totale Fehldiagnose die einen haufen Geld kosten tut!

Na mal schauen was er sagt. Bezahlt habe ich ja noch nicht.

Gruß Rico

Hallo,

also meiner bescheidenen Meinung nach, zahlst du Geld dafür, dass ein Problem behoben wird, in welcher Weise auch immer. Ob das Gaspadal kaputt is, oder von mir aus die Heckscheibe is doch Wurscht. Die Werkstatt bekommt Geld dafür, dass dein Auto wieder vernünftig funktioniert. --> Wenn das Gaspedal getauscht wird und danach immernoch nix geht, dann wurde der Auftrag nicht erfüllt! Der Auftrag hieß: Fehler beheben! nicht: Pedal tauschen! Eine Diagnose, also Fehlersuche, wird dir in Rechnung gestellt, also kannst du auch eine ordentliche Arbeit erwarten - schließlich bist du net hingegangen und hast ihm gesagt dass er das Ding tauschen soll…

Fazit: Meiner Meinung nach bist du nicht verpflichtet zu zahlen. Der Werkstatt-Auftrag wurde nicht/falsch erfüllt.

mfg - JENS

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Hallo Rico,
auf keinen Fall einfach so zahlen.
Handelt es sich um einen Vertragshändler?
Falls ja, sag ihm das Du diesen Fall direkt dem Hersteller melden wirst. Dort ist man dabei das Händlernetz aufzuräumen.
Denke mal auf die Weise hast Du eine gute Verhandlungsbasis.