Falsches Übergabeprotkoll Bodenbeläge - wer trägt die Entsorgung?

Mal angenommen, es ziehen zwei Personen in einer Stadt mit hoher Wohnungsnot in eine WG. Der Vormieter hat recht unsauber sich in der Wohnung ausgetobt bzgl. der Bodenbeläge.

Es gibt einen Übernahmevertrag zwischen Vormieter und jetzigem Mieter bzgl. der Bodenbeläge.

Es gibt eine Übergabeprotokoll mit der Hausverwaltung, in dem gänzlich andere, leicht zu entfernende Linoleumböden stehen.
Die Hausverwaltung war vor Ort, es wurde Linoleum dokumentiert mit dem Hinweis der Verwaltung, dann müßten die Mieter nicht für die Schäden am jetzigen Boden aufkommmen.

Wer muß die Schrottböden, v.a. die sehr extravagant verlegten und nicht mehr zu benutzenden Bodenfliesen entfernen?

Bin über sachliche Meinungen sehr erfreut und freue mich auf Antwort!

Hallo mimikry999,

  • Vormieter anschreiben bzgl. bestehendes Übergabeprotokoll und nochmals alle Mängel aufführen und auf entstehende Kosten hinweisen
  • Hausverwaltung eine Kopie vom Übergabeprotokoll Vormieter zukommen lassen und ebenfalls noch mal auf die bestehenden Mängel hinweisen sowie anmerken, dass die Kostenübernahme durch den Vormieter noch erfolgen muss (Hinweis Verwaltung „dann müßten die Mieter nicht für die Schäden am jetzigen Boden aufkommmen“).

Hallo Mimikry999,
zunächst ist wohl die Reihenfolge der Vereinbarungen wichtig und natürlich, was im Einzelnen darin steht. Wenn Du allerdings den Fußboden ohne jegliche Einschränkung übernommen hast, dann musst Du auch für alles weitere sorgen. Soll heissen, wenn der Vermieter bei Deinem Auszug verlangt, dass der Boden so wie im Mietvertrag vereinbart sein muss, dann ist es Deine Aufgabe, diesen Zustand herzustellen. Wenn der Vermieter allerdings in dem Übernahmeprotokoll von Deinem Vormieter den Bodenbelag als Linoleum eingetragen hat und in Deinem Mietvertrag demnach Linoleum als Bodenbelag eingetragen ist, dann kannst Du von Deinem Vermieter auch diesen Bodenbalag verlangen.
Als dann, viel Glück bei Deinen Verhandlungen.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Werter Fragesteller!
Es gilt laut Mietrecht BGB der § 535, wonach der Vermieter eine zu vermietende Wohnung in einem Zustand der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht, zu übergeben hat.
Wenn ein Fußboden mit Linoleum vereinbart ist, dann muss der Vermieter dafür sorgen. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu übernehmen.
Da ich kein Rechtsexperte bin, auch nur ein Mieter wie Sie, ist meine Auskunft kein Richterspruch, hat keinen Anspruch als Richtspruch; meine Worte sollten vielmehr Sie darauf aufmerksam machen, dass Wir als Mieter auf eine unanfechtbare Rechtsposition, die vom BGB Mietrecht gestützt ist begeben müssen.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“.

Vielen Dank für Deine Antwort, ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.

  • Mit dem Vormieter wäre eine gute Idee, nur ist die Übergabe ca. 5 Jahre her und nun bereits der Mietvertrag gekündigt.

  • Die Fliesen waren damals schon nicht zu gebrauchen, trotzdem bezog sich die HV auf eventuell an diesem Fliesenboden enstehende Schäden.

Allerdings werde ich mal die beiden Schriftstücke an HV senden, und fragen, wie sie es gerne bei Übergabe hätten.

Mal vage halten und abwarten… :smile:

Vielen Dank auch für Deine Antwort, auch interessante Ansätze.

  • Fakt ist, es waren die Fliesen drin, nur hat die Hausverwaltung hier einen falschen eingetragen.
  • Schlecht ist, das so unterzeichnet wurde von allen Parteien…
  • Die Idee, einen Linoleumboden zu verlangen, ist gut… auf die Antwort bin ich gespannt :smile:

Werde mal anfragen, was die HV bei Auszug möchte und dann reagieren.

Dann würde ich mit der ganzen Angelegenheit beim Mieterverein vorsprechen, dort sitzen sehr gute Anwälte mit sehr guten Tipps und Empfehlungen. Ein Brief von denen an die HV wirkt manchmal doch so ware Wunder.

Drücke die Daumen.

Vielen Dank auch für Deine Antwort, Großer Sucher!

Ich werde die Reaktion mal abwarten, ob die Hausverwaltung mir beim Auszug den Boden renoviert, oder ich zumindest aus der Entsorgung raus kann…

Hallo Petra,

Danke Dir, werde ich versuchen.

Zur Not gibt es ja die Rechtsschutz.

Ich glaube, dass da auch nur ein Anwalt helfen kann.

Viel Erfolg.

hallo,
tut mir leid, aber das lässt sich ohne kenntnis der einzelnen vereinbarungen zwischen mieter/vermieter und mieter/vormieter nicht sagen. bei der übergabe waren doch aber mieter und vermieter dabei, da hätte es doch eigentlich auffallen müssen, dass da etwas nicht stimmt???
v.g.
salomo

Einfache Sachlage: Der jetzige Mieter müsste bei seinem Auszug den aktuellen Bodenbelag (Fliesen) entfernen und einen Linoleumboden mittlerer Qualität verlegen.

Hallo,

normaler Weise sind die Bodenbeläge Sache des Vermieters.

Ihr habt jedoch mit dem Vormieter etwas ‚eigenes‘ ausgemacht und den Vermieter in Kenntnis gesetzt.

Eigentlich kommt es nur auf den Vertrag mit dem Vermieter, auf das Übernahmeprotokoll und dem tatsächlichen Zustand des Bodens an.

Falls Ihr vereinbart habt, einen neuen Boden zu legen, ist der Vermieter m. E. aus der Sache raus.

Im Zweifel wendet euch an den Deutschen Mieterbund.

Gruss Knaf

Guten Morgen Mimikry999,
wenn es Dir nichts ausmacht, wäre ich am Ergebnis Deiner Unterredung mit der HV dankbar.
Schöne Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

normalerweise ist für Entsorgung der verantwortlich, der dann auch den Boden erneuert.

Ich fand deine Anfrage recht unübersichtlich, aber mal schaun.

Ich nehme mal an der Vermieter will den Bodenbelag nicht und verlangt Erneuerung? In diesem Fall ist für Entsorgung und Erneuerung der Altmieter verantwortlich.
Durch den Übernahmevertrag zw. Neu- und Altmieter wurde nun also beschlossen, dass der Neumieter für neuen Bodenbelag sorgt, richtig? Wenn ja, dann muss der Neumieter auch die Kosten für die Entsorgung übernehmen.

Da die Entfernung und Entsorgung der alten Bodenbeläge häufig auch von der Firma übernommen wird, die dann den neuen Boden verlegt, kann unter Umständen ein Teil der Kosten vom Vermieter übernommen werden.

Fühlt der Mieter sich verpflichten, den Boden selber zu verlegen, können lediglich die Materialkosten vom Vermieter zum Teil oder ganz übernommen werden. Entsorgung selbst wird in der Regel nicht übernommen.

Gruß
Silja