Mal angenommen, es ziehen zwei Personen in einer Stadt mit hoher Wohnungsnot in eine WG. Der Vormieter hat recht unsauber sich in der Wohnung ausgetobt bzgl. der Bodenbeläge.
Es gibt einen Übernahmevertrag zwischen Vormieter und jetzigem Mieter bzgl. der Bodenbeläge.
Es gibt eine Übergabeprotokoll mit der Hausverwaltung, in dem gänzlich andere, leicht zu entfernende Linoleumböden stehen.
Die Hausverwaltung war vor Ort, es wurde Linoleum dokumentiert mit dem Hinweis der Verwaltung, dann müßten die Mieter nicht für die Schäden am jetzigen Boden aufkommmen.
Wer muß die Schrottböden, v.a. die sehr extravagant verlegten und nicht mehr zu benutzenden Bodenfliesen entfernen?
Bin über sachliche Meinungen sehr erfreut und freue mich auf Antwort!