Hallo,
folgende Situation:
Jemand zahlt in einem Supermarkt mit 100 € und erhält 65 € Rückgeld.
Etwa 2 m nach der Kasse beim Aufräumen des Geldes in den Geldbeutel bemerkt die Person, dass die 50 € Falschgeld sind.
Stimmt es, dass die Person nicht mehr beweisen kann, dass sie gerade eben das Falschgeld rausbekommen hat…
Wäre mal interessant wie ihr das einschätzt. Theoretisch könnte das ja jedem mal passieren.
Schöne Grüße
Cirwalda
Stimmt es, dass die Person nicht mehr beweisen kann, dass sie
gerade eben das Falschgeld rausbekommen hat…
Hallo,
das ist Tatfrage, wenn die Person keinen anderen 50er in der Tasche/Geldbörse/Hand hat und eine Person hinter dem Zahler an der Kasse gesehen hat, dass die Kasse gerade einen 50er ausgereicht hat, dann wäre es beweisbar. Sonst sieht es schlecht aus.
Insoweit ist es echt doof, weil man diesen falschen 50er nun lieber bei der Polizei abgibt (ohne Ersatz zu bekommen). Gibt man ihn nämlich nun selber klammheimlich in den Umlauf („den werd ich wieder los“), kann das bis zu 5 Jahre „schwedische Gardinen“ bzw. Geldstrafe kosten (§ 147 StGB).
Mfg vom
showbee
Hi
das ist Tatfrage, wenn die Person keinen anderen 50er in der
Tasche/Geldbörse/Hand hat und eine Person hinter dem Zahler an
der Kasse gesehen hat, dass die Kasse gerade einen 50er
ausgereicht hat, dann wäre es beweisbar. Sonst sieht es
schlecht aus.
Was ist mit den Fingerabdrücken der Kassierin auf dem Schein? Die beweisen doch das sie ihn auch in der Hand hatte.
Oder hab ich zuviel CSI geguckt? ^^
MfG
Lilly
Was ist mit den Fingerabdrücken der Kassierin auf dem Schein?
Die beweisen doch das sie ihn auch in der Hand hatte.
Oder hab ich zuviel CSI geguckt? ^^
Hallo,
ich denke schon. Zuviel Fernsehen. Erstens geht es hier um Zivilrecht (wer bleibt auf dem Schaden sitzen), weil der Kassiererin wohl kein Vorsatz nur andeutungsweise nachweisbar ist. Insoweit wird der Staatseinwalt nicht mehr als ein Aktenzeichen zum Einstellen anlegen. Im Zivilprozess müsste man nun also als Kläger den Daumenabdruck beantragen und begutachten lassen. Die Kosten mag ich mir gar nicht ausrechnen und die Erfolgsaussichten? Was meinst du, wieviele Fingerabdrücke auf solch einem Schein sind? Wenn, dann nur mangelhaft erhalten (nicht jeder hat Kohlestaub am Finger bevor er das Geld anfäßt) und die Kassiererin wird wohl kaum ihren Daumen exakt draufgedrückt haben. Leg doch mal einen Geldschein vor dir in eine Schublade und nimm ihn bewusst wie eine Kassiererin raus. Und? Der Daumen ist, wenn überhaupt, nur am Rand und mit der Fingerspitze genutzt… Da wird man schon mehr DNA Spuren am Schein finden als Fingerabdruck…
Naja, guck nicht ganz soviel Fernsehen, kommt man nur auf dumme Gedanken. Immerhin sollen nach diesen Sendungen vermehrt Abiturienten bei den Universitäten nachgefragt haben ob und wo man direkt Rechtsmedizin studieren kann…
Mfg vom
showbee
Hallo Showbee,
Insoweit ist es echt doof, weil man diesen falschen 50er nun
lieber bei der Polizei abgibt (ohne Ersatz zu bekommen). Gibt
man ihn nämlich nun selber klammheimlich in den Umlauf („den
werd ich wieder los“), kann das bis zu 5 Jahre „schwedische
Gardinen“ bzw. Geldstrafe kosten (§ 147 StGB).
wow, das wusste ich echt nicht
nun, prophylaktisch habe ich mir die Sicherheitskennzeichen der Geldscheine nochmal angeschaut und wenn ich gerade konzentriert bin, schaue ich mir mein Wechselgeld auch an. War nur so eine Idee, dass das ja schlecht beweisbar ist, und du hast es auch bestätigt…
Schöne Grüße
Cirwalda