Hallo,
leider war jemand gestern abend Falschparker. Die Kennzeichnung wurde in der Nacht schlichtweg nicht gesehen, sonst hätte die Person sich auf einen anderen freien Parkplatz gestellt. Von gestern 18:00 Uhr bis heute 11:irgendwas ist derjenige da gestanden. Heute morgen findet die Person einen Zettel, dass sie die Adressausfindigmachung durch die Polizei bezahlen soll. Der Stellplatz war vermietet. Ein entsprechender Brief geht in den nächsten Tagen zu (da leider mit Namen, wohl kein Fake). Jetzt kostet so ein Stellplatz ca. 30,- im Monat und der andere Witz 20-25,-. Die Person ist aber nicht bereit für eine Adressausfindung nur zum Rechnung von der Adressausfindung zu zahlen.
Was meint ihr?
HI,
wer beauftragt zahlt, das ist immer so.
Wenn Forderungen gegen den Fremdparker geltend gemacht werden sollen geht das nur über eine Zivilklage wenn es nicht freiwillig zahlt.
Bei der Höhe der Forderung ist das allerdings nicht so sehr angebracht.
nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin!
Heißt daß jetzt;
Nicht bezahlen/reagieren und abwarten??
Gruß Gerrit
Also ich würde daß jetzt erst recht machen. Schon um den „Anderen“ zu ärgern.
Was muß der auch gleich für einen Aufwand betreiben?!
Ok, es stand jemand auf einem Platz, für den er bezahlt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Moin!
Heißt daß jetzt;
Nicht bezahlen/reagieren und abwarten??
Ja, genau so würde ich reagieren.
Gruß Gerrit
Also ich würde daß jetzt erst recht machen. Schon um den
„Anderen“ zu ärgern.
Was muß der auch gleich für einen Aufwand betreiben?!
Ok, es stand jemand auf einem Platz, für den er bezahlt.
Wegen der Paar Kröten wird sich eine Rechtschutzversicherung weigern den Rechtsbeistand zu bezahlen.
Der Streitwert ist zu gering.
nicki
HI,
wer beauftragt zahlt, das ist immer so.
Wenn Forderungen gegen den Fremdparker geltend gemacht werden
sollen geht das nur über eine Zivilklage wenn es nicht
freiwillig zahlt.
Bei der Höhe der Forderung ist das allerdings nicht so sehr
angebracht.
nicki
Hallo,
leider war jemand gestern abend Falschparker. Die
Kennzeichnung wurde in der Nacht schlichtweg nicht gesehen,
sonst hätte die Person sich auf einen anderen freien Parkplatz
gestellt. Von gestern 18:00 Uhr bis heute 11:irgendwas ist
derjenige da gestanden. Heute morgen findet die Person einen
Zettel, dass sie die Adressausfindigmachung durch die Polizei
bezahlen soll. Der Stellplatz war vermietet. Ein
entsprechender Brief geht in den nächsten Tagen zu (da leider
mit Namen, wohl kein Fake). Jetzt kostet so ein Stellplatz ca.
30,- im Monat und der andere Witz 20-25,-. Die Person ist aber
nicht bereit für eine Adressausfindung nur zum Rechnung von
der Adressausfindung zu zahlen.
Was meint ihr?
Hi!
Also ich würde daß jetzt erst recht machen. Schon um den
„Anderen“ zu ärgern.
Was muß der auch gleich für einen Aufwand betreiben?!
Ok, es stand jemand auf einem Platz, für den er bezahlt.
Genau das.
Was hattest Du da zu suchen?
Sei froh, dass er Dich nicht hat abschleppen lassen.
Es scheint ja immer mehr zum Trend zu werden, für seine eigenen Fehler nicht einstehen zu wollen. Ist wohl ein Ausfluss der Entmündigung des Deutschen durch die Nachkriegsregierungen. Deine „jetzt erst recht“ Einstellung ist allenfalls befremdlich, für mich keineswegs nachvollziehbar.
Ich jedenfalls würde das bezahlen, denn Fakt ist, dass Du widerrechtlich einen fremden Stellplatz blockiert hast.
Grüße,
Mathias
1 „Gefällt mir“
Hallo Mathias,
ein typisches Law&Order Posting von dir.
Was hattest Du da zu suchen?
Sei froh, dass er Dich nicht hat abschleppen lassen.
Eventuell kann auch der Parkplatzbesitzer froh sein, dies nicht getan zu haben, denn er würde die Kosten - und das eventuell nicht nur zunächst sondern tatsächlich - fürs abschleppen zu zahlen haben.
Das ist nämlich gar nicht so einfach und eine sehr indivduelle Fallbetrachtung ist notwendig wenn es um die Anwendung des BGB §859 geht.
Das eine Unrecht erlaubt nicht zwangsweise ein anderes.
Es scheint ja immer mehr zum Trend zu werden, für seine
eigenen Fehler nicht einstehen zu wollen. Ist wohl ein
Ausfluss der Entmündigung des Deutschen durch die
Nachkriegsregierungen. Deine „jetzt erst recht“ Einstellung
ist allenfalls befremdlich, für mich keineswegs
nachvollziehbar.
Das mit dem „jetzt erst recht“ empfinde ich auch als eine fragwürdige Aussage.
Die Frage ist allerdings: Hat der Besitzer des Stellplatzes einen Anspruch auf die Kostenerstattung durch den Falschparker?
Und hier bin ich mir keineswegs sicher. Wurde hier der „Grundsatz der Schadensgeringhaltung“ eingehalten?
Ich mag es nicht beurteilen.
Ich jedenfalls würde das bezahlen, denn Fakt ist, dass Du
widerrechtlich einen fremden Stellplatz blockiert hast.
Das freut mich.
Gruß Ivo
Fallbetrachtung ist notwendig wenn es um die Anwendung des BGB
§859 geht.
Na ja, na ja, wieso das denn? Ich würde eher im Gegenteil an eine GoA denken, wenn er ihn abschleppen lässt. Du solltest bedenken, dass auch der Besitzer des Parkplatzes Selbsthilferechte hat.
Levay