Falschinformationen durch Immobilienmakler

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor einiger Zeit eine kleine Immobilie erworben (27qm).
Kaufpreis 22000.-€, Maklerprovision 1500.-€.

Bei Einsicht der Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen bin ich auf eine gesonderte Umlage von monatlich 30.-€ gestoßen, welche eine Rücklage für anstehende Dämmarbeiten gebildet hat. Bei meiner Besichtigung war das Haus offensichtlich gedämmt.
Ich fragte daraufhin den Makler wie es sich mit dieser Rücklage verhalte und er meinte die würde bei der nächsten Eigentümerversammlung wieder eingestampft da die arbeiten ja erledigt seien.

Ich habe die Wohnung gekauft, alle Kosten gezahlt und war heute auf meiner ersten Eigentümerversammlung. Hier kam nun heraus, das diese Rücklage noch mindestens die nächsten 8 Jahre bestehen bleiben wird. Der Hausverwalter konnte sich auch an die Anfrage des Maklers erinnern und hat Ihm genau diese Information gegeben.

Es ist nun also so, das der Makler mich absichtlich falsch informiert hat. Zeuge dieser Aussage ist meine Frau (und mit Glück die Verkäufer der Wohnung). Es entstehen mir daraus nun zusätzliche ausgaben von 2880.-€ über die nächsten 8 Jahre. Was als Student mit Frau und Kind nicht eben wenig ist.
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit mir zumindest einen Teil der Provision vom Makler zurückzuholen, an Schadenersatz ist ja sicher nicht zu denken.

Ich würde mich sehr über eine kurze Orientierung freuen, da mir dieses Feld überhaupt nicht liegt.

mit freundlichen Grüßen

Stephan Linnert

Da kann ich leider nicht weitehelfen!!

Gruss

WoBo

Warum nicht !?

Ganz offensichtlich handelt es sich hier ja wohl um eine wissentliche Falschberatung. In diesem Fall wäre m.E. die gesamte Provosion rückzahlbar.

Allerdings erscheint mir der Zeuge „Hausverwaltung“ im Streitfall bei Gericht geeigneter, weil unabhängig.

Mein Rat: Makler mit Vorwurf konfrontieren und ggf. mit Klage drohen. Zahlt er nicht freiwillig zurück, klagen. Zunächst würde ich mir jedoch eine Bestätigung der HV einholen - mögl. schriftlich. Die könnte dann auch gleich dem Schreiben an den makler angehängt werden.

Liebe Linnert,

when sie bei immobilien makler kein antrag gestelt habe, und der verkaufer auch beim İmmobilien makler kein vertargt stelt hatte…dann der makler von 2880€ halbe teile von der verkaufer muss ihnen zürück geben …weil das steht in der verkauf auftrag nicht…
sie müssen mit der İmmobilien makler vereinbaren…

mfgf
halici