Falschlieferung - Originalartikel nicht verfügbar

Hallo,

Bei einem Online-Shop eines grossen Drogeriemarktes wurde eine günstige schwarze Digitalkamera bestellt, die aus dem Sortiment genommen wird.
Die Bestellung wurde bestätigt, der Kunde erhält aber zu seiner Rechnung einen falschen Artikel, nämlich ein rosa Handy.

Ein Blick auf die Homepage sagt, dass die Kamera mitlerweile nicht mehr verfügbar sei (nur noch 2 Exemplare in rosa!) und dass das Handy etwa doppelt so teuer ist als die Kamera.

Hat der Kunde jetzt Pech gehabt und muss das Handy zurückschicken ohne eine Kamera zu bekommen? Oder muss der Shop irgendwie die Kamera beschaffen, da er die Bestellung bestätigt hatte?

Das Handy zu behalten wäre nicht sehr reizvoll, da der Kunde kein Handy (aus der rosa-Phase ist er auch lange raus) benötigt und zudem davon ausgeht, dass er sowohl verpflichtet ist den Artikel zurückzuschicken (bezahlen würde er den Preis eh nicht) als auch ein Behalten dazu führen würde dass er keine Garantie auf das Handy hat (die hat er doch laut Rechnung für eine nicht vorhandene Kamera, oder?).

Der Kunde hätte den Shop bereits per mail kontaktiert (und eine automatische Antwort erhalten, dass nicht mit einer zeitnahen beantwortung der mail zu rechnen ist), wüsste aber hier gerne wie üblicherweise das Vorgehen in so einer Situation ist.

Vielen Dank

Gruss
M.

Hallo,

grundsätzlich besteht erst einmal der Anspruch auf die gewünschte Kamera, ganz gleich, ob man dies als Mangel oder als evidente Falschlieferung (also Erhaltung des Anspruches aus § 433 BGB) begreift. Dieser kann jedoch untergehen, wenn die Beschaffung der Kamera unverhältnismäßig wäre (ist jedoch nur als Ausnahme zu begreifen). Im jeden Falle, sollte man Rücksprache mit dem Unternehmen halten, sich die AGBs in Ruhe durchlesen und eventuell auf seinen Anspruch bestehen. Die Erfahrung (bei mir jedenfalls) zeigt aber, dass die Unternehmen sich natürlich vom Vertrag lösen wollen. Dann muss man für sich entscheiden, ob man lange Schriftwechsel mit der Firma führen möchte, oder ob man sich damit begnügt sein Geld zurückzubekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander