Falschlieferung - Rücksendekosten

hallo Wissende,

nerviges Thema, schon klar.

Eine Firma bestellt bei einem Fachhandel ein Werkzeug.
Es wird eine völlig falsche Ware geliefert, die daraufhin unfrei zum Fachhandel zurückgeschickt wird.

Kann der Fachhandel die Annahme des Pakets verweigern, es also zurück schicken lassen? Die Kosten bezahlt dann wieder der Absender. Das sind 15€ bei der Post

Ist der Besteller auf die AGB’s des Versenders angewiesen, wenn dieser falsche Ware liefert?

Oder muss der Versender für die Rücklieferkosten aufkommen?

Wie ist hier die Rechtslage bei Firma zu Firma Lieferungen?
Weiss das jemand?

Danke schonmal. Schorsch

Die AGB sind bindend, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Dem Verkäufer ist nach Anzeige des Mangels Gelegenheit zu geben, die Rücksendung zu veranlassen, also bspw. einen kostengünstigeren Rücksendeschein zur Verfügung zu stellen.

Hallo,

Eine Firma bestellt bei einem Fachhandel ein Werkzeug.
Es wird eine völlig falsche Ware geliefert, die daraufhin
unfrei zum Fachhandel zurückgeschickt wird.

der Käufer entscheidet sich also für die teuerste aller Versandarten…

Kann der Fachhandel die Annahme des Pakets verweigern, es also
zurück schicken lassen? Die Kosten bezahlt dann wieder der
Absender. Das sind 15€ bei der Post

Gegenfrage. Wenn beim Käufer der Postzusteller klingelt und 15 Euro für eine unfreie Sendung verlangt: Nimmt dieser diese gegen Zahlung der 15 Euro an ohne den blassesten Schimmer zu haben, was da drin ist und warum diese unfrei zurück geschickt wurde.

Wenn man etwas falsches geliefert bekommt, handelt es sich um einen Mangel.

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Daraus ergeben sich bestimmte Rechte nach http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html, die der Käufer einfordern kann. Hierfür setzt er sich mit dem Käufer in Verbindung und rügt. Ganz sicher verursacht er aber nicht unnötige Kosten, in dem er den teuersten aller Versandwege wählt. Nicht umsonst heißt es im BGB „mit Rücksicht auf die Verkehrssitte“.

Gruß

S.J.