Falschlieferung

Ich habe eine Frage. Person A hat Ware von Firma B erhalten, die Ihr nicht zustand.

Die Ware wurde auf Wunsch von Firma B wieder zurückgeschickt.

Unglücklicherweise hat der Hund von Person A vor der Rücksendung die OVP der Ware vollkommen zerbissen.

Nach der Rücksendung an Firma B wurde Person A aufgefordert eine Zahlung aufgrund der Beschädigungen zu leisten. (ca. 50% des Kaufpreises)

Darf die Firma derartige Rechnungen stellen?
Ist es rechtl. in Ordnung eine Zahlung für einen Artikel zu verlangen von einem Kunden, der die Ware gar nicht bestellt hat?

Hallo !
NE I N ,es ist nicht rechtens.

Kein Vertrag zw. Lieferant und Falsch-Empfänger der Ware !

Keine Sorgfaltspflicht,auf die Sache besonders aufzupassen !

MfG
duck313

OK.

Also spielt es ein Rolle (die Zerstörung der OVP) , wenn Firma B die Rückholung der Ware am gleichen Tag veranlasst hat an dem die Person A die Ware erhalten hat?

Hallo,

Person A hat Ware von Firma B erhalten,
die Ihr nicht zustand.

was genau ist damit gemeint? Nicht bestellt? Doppelt geliefert? Falsche Adresse?
Gruß
loderunner (ianal)

Person A hat einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, Firma B hat, obwohl der Vertrag vom Netzbetreiber abgelehnt wurde, durch einen Systemfehler die Ware verschickt.

Der Fehler ist Firma B zeitnah aufgefallen. Der Kontakt zum Person A wurde am gleichen Tag hergestellt, an dem die Ware bei Person A eingetroffen ist.

dann sieht die sache wieder anders aus.
also wenn ich das richtig verstehe, dann hat die lieferfirma b ware an a geschickt, weil sie von einem wirksamen vertrag zwischen a und dem netzbetreiber ausging ? b hat also als erfüllungsgehilfe für den netzbetreiber fungiert.

dann wäre § 241a II bgb einschlägig http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html -> gesetzliche ansprüche bestehen weiterhin

in betracht kommt daher ein SE-anspruch der B gem. §§ 989, 292 I, 818 IV, 819 I bgb.

§ 819 bgb stellt zwar aufgrund des erfordernisses der positiven kenntnis des fehlenden grundes stets eine gewisse hürde dar, (ohne den genauen SV zu kennen) ich würde aber behaupten, dass diese kenntnis durch die mitteilung der b an den a gegeben ist.
ist die beschädigung dann eingetreten, ist SE zu leisten.