Falschparken

angenommen eine Person parkt in München nähe der BMW Welt hinter dem Ubahnhof.

Hier ist eine Einfahrt, der Bürgerteug ist auf Strassenivoe abgesenkt, die Fläche ist voll Geteert / Gepflastert.
-niergends steht ein Schild das hier nicht geparkt werden darf und es ist auch nicht ersichtlich das auch irgend jemand dadurch behindert würde.

Da parken viele Autos.

Angenommen ein Parkender, im guten Glauben dies sein ein -parkplatz bekommt eine 25 Euro Verwarnung per Fensterscheibenstrafzettel.

Sollte er besser die 25 Euro einfach bezahlen oder Wiederspruch einlegen?

grüsse

Hier ist eine Einfahrt, der Bürgerteug ist auf Strassenivoe
abgesenkt, die Fläche ist voll Geteert / Gepflastert.

Vor einem abgesenkten Bürgersteig darf man allgemein nicht parken, da man hierdurch zum Beispiel Rollstuhlfahrer behindert, die auf den Gehweg möchten, oder ihn verlassen wollen.

Nur weil da viele parken, ist es noch lange nicht erlaubt. Da hört die Demokratie auf. :smile:

Vor einem abgesenkten Bürgersteig darf man allgemein nicht
parken, da man hierdurch zum Beispiel Rollstuhlfahrer
behindert, die auf den Gehweg möchten, oder ihn verlassen
wollen.

Jupp. Aus der Sicht des Rollstuhlfahrers sieht die Welt gleich ganz anders aus. Da ärgert man sich über nicht abgesenkte Bordsteine, Treppen ohne Schräge, zugeparkte oder schlechte Absenkungen und unebene Gehwege.

Hallo,

Hier ist eine Einfahrt, der Bürgerteug ist auf Strassenivoe
abgesenkt, die Fläche ist voll Geteert / Gepflastert.
-niergends steht ein Schild das hier nicht geparkt werden darf
und es ist auch nicht ersichtlich das auch irgend jemand
dadurch behindert würde.

Der Bürgersteig ist vermutlich deshalb abgesenkt, weil dort eine Einfahrt ist. Und in Einfahrten darf man halt nicht parken.
Meines Wissens auch nicht in Bereichen eines abgesenkten Bordsteins, da dort meistens Einfahrten, oder kleine Straßen/Wege einmünden.

Da parken viele Autos.

Es gibt auch viele Leute die klauen, aber deshalb klaut man doch nicht selbst :wink:
Dann parken diese Autos eben auch falsch.

Aber du findest sicher in der STVO oder dem Beußgeldkatalog eine Antwort. Die Kennziffer für den Verstoß steht meist auf der Rückseite des Strafzettels und ist i. d. R. soagar erläutert.

Ich würde bezahlen.

Marion

hallo,

Hier ist eine Einfahrt, der Bürgerteug ist auf Strassenivoe
abgesenkt, die Fläche ist voll Geteert / Gepflastert.

Das hatten wir doch gerade erst: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Der Gehsteig ist ja nicht nur dazu abgesenkt, damit die Autos besser drüber fahren können. Es könnte ja auch mal ein Rollstuhlfahrer vorbeikommen. Das dürfte aber eine der Regeln sein, die vielen Leuten nicht mehr im gedächtnis ist.

Da parken viele Autos.

Das ist ja kein Grund dort auch zu parken, wenn es denn schon verboten ist.

Sollte er besser die 25 Euro einfach bezahlen oder

Genau das. Vielleicht mal wieder die Verkehrsregeln studieren. Man staunt immer wieder, wieviel man vergessen hat.

Cu Rene

… die ganze diskussion ist überflüssig

in der stvo ist ganz klar geregelt, das parken vor abgesenkten bordsteinkanten verboten ist.
das lernt bestimmt auch jeder in der fahrschule. auch darf erwartet werden, das jeder als autofahrer schaut, wo er sich hinstellt. und zuletzt dürfte auch klar sein, das das, was andere machen, nicht notwendigerweise rechtmäßig ist.

im übrigen sind abgesenket bordkanten nicht zur verzierung oder als sonstiges architektonisches schmankerl angelegt, sondern haben ihren sinn - auch wen diesen mancher nicht wahrnehmen will.

ergo: widerspruch macht die sache nur noch teurer…

Danke Rene,

Die Strasse dort ist eine 3-4 Spurige.
Da muss sicher kein Rollstuhlfahrer drauf.

Es ist halt wirklich eine richtige Einfahrt auf eine Geteerte Freifläche.
Es absolut keinerlei beschilerung das hier ein Parkverbot etc. währe.
Soviel ich weiss darf man dort doch parken.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist in München eine Autobahnzubringertrasse 3-4 Spurig.
Da bin ich mir absolut sicher das dort keine Rollstuhlfahrer sind.

Habe nicht in er nähe des Borsteines gepartkt sonern auf der min. 500m^2 grossen Teerfläche, wie auch sehr viele andere Autofahrer.
Es ist hier keinerlei Beschilerung das hier parken verboten währe.
Absolut gar keine Schiler.

Auch kein Hinweis das es ein Privatgrun oder Statgrun währe.

Finde es nicht richtig das allen Autos Strafzettel gegeben werdern.
Da stehen bestimmt 50 Autos. Macht 25x50 Euro 1250 Euro.
In 30 Tagen haben sich ie Polizisten einen neuen Dienstwagen verient.

Mir geht es nicht so sher um das Geld, sondern weil ich noch nicht die Einsicht habe was ich falsch gemacht habe.

Sicher werden die Polizisten nicht ohne Grund Strafzettel verteilen.
Aber wo ist den da die Basis hierfür.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Soviel ich weiss darf man dort doch parken.

Irrtum
§ 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO

error iuris nocet

Gruß
Tom

Hallo,
wenn ich das beim zweiten lesen richtig verstanden habe, geht es nicht um Parken am Straßenrand vor einem abgesenkten Bordstein, sondern auf einer Freifläche, die geteert ist und über eine mittels abgesenktem Bordstein gekennzeichnete Einfahrt erreichbar ist. Ich gehe mal davon aus, dass es eine Art Marktplatz sein sollte. Und dann könnte das Parken dort entweder verboten sein, weil es Privatbesitz ist oder zwar öffentlich, aber eben nicht als Parkplatz gedacht und die Zufahrt nur zur Beschickung der Marktstände.
Ist ein solcher Platz im ungenutzten Fall dann als Gehweg zu betrachten?
Gruß
loderunner