hallo,
jemand parkt sein kfz auf einer befestigung hinter dem bürgersteig innerhalb einer stadt. würde jetzt die politesse behaupten er stehe auf einem öffentlichen platz und dieser sei nicht für kfz freigegeben, könnte sich der betreffende wo kundig tun (ausser beim ordnungsamt) , ob es sich bei dem platz tatsächlich um einen öffentlichen oder vielleicht auch eher um einen privaten platz handelt, wo die politesse keine handhabe gehabt hätte. (sie sind ja so im stress und da kann ja schon mal ein kleiner fehler passieren )
und was bitte ist eine ventilstellung als beweismittel???
hallo,
jemand parkt sein kfz auf einer befestigung hinter dem
bürgersteig innerhalb einer stadt.
Hi,
_§ 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Straßenverkehrs-Ordnung
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn._ http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/2-strassenbenut…
Der zählte wohl nicht zur Fahrbahn, sprich Straße.
würde jetzt die politesse
behaupten er stehe auf einem öffentlichen platz und dieser sei
nicht für kfz freigegeben, könnte sich der betreffende wo
kundig tun (ausser beim ordnungsamt) , ob es sich bei dem
platz tatsächlich um einen öffentlichen oder vielleicht auch
eher um einen privaten platz handelt, wo die politesse keine
handhabe gehabt hätte. (sie sind ja so im stress und da kann
ja schon mal ein kleiner fehler passieren )
Na auf dem Grundbuchamt.
und was bitte ist eine ventilstellung als beweismittel???
Damit wird dokumentiert welche Stellung die Räder haben. Stehen die Ventile an anderen Stellen, wurde das Fahrzeug bewegt. Die Position wird angegeben wie ein Zeiger einer Uhr. Bei Zwölf steht das Ventil oben, bei 6 unten.
Q-Gruß
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jemand parkt sein kfz auf einer befestigung hinter dem
bürgersteig innerhalb einer stadt.
Wie kam der jemand auf legalem Wege von der Fahrbahn auf das hinter dem Gehweg gelegene Grundstück - ganz egal ob dieses privat oder öffentlich ist? Wird da evtl. noch eine zweite OWi fällig?
hallo,
jemand parkt sein kfz auf einer befestigung hinter dem
bürgersteig innerhalb einer stadt. würde jetzt die politesse
behaupten er stehe auf einem öffentlichen platz und dieser sei
nicht für kfz freigegeben, könnte sich der betreffende wo
kundig tun (ausser beim ordnungsamt) , ob es sich bei dem
platz tatsächlich um einen öffentlichen oder vielleicht auch
eher um einen privaten platz handelt, wo die politesse keine
handhabe gehabt hätte. (sie sind ja so im stress und da kann
ja schon mal ein kleiner fehler passieren )
Man kann das im Grundbuch nachsehen, oder an der Haustür des angrenzenden Gebäudes läuten (so vorhanden) und einfach den Besitzer fragen
Irrtum kann natürlich sein, aber normalerweise kennen die Knöllchentiger ihre Jagdgründe relativ gut und wissen, wo sich das Nachsehen wie das Zuschlagen lohnt: da wo wenig Plätze oder nur kostenpflichtige Plätze sind, werden viele Autofahrer kreativ, wenn sich als in einer Innenstadt so ein Platz anbietet kommen viele auf diese Idee, und das Thema Knöllchen oder nicht Knöllchen an dieser Stelle wurde wahrscheinlich bereits ausdiskutiert.
Außerdem darf man einen Gehsteig nicht einfach überfahren, außer es wäre eine offizielle Einfahrt (Indiz: abgesenkter Bordstein).
und was bitte ist eine ventilstellung als beweismittel???
Hier eigentlich irrelevant, meine ich. Die Ventistellung wird herangezogen, wenn der Besitzer des Fahrzeugs behauptet, er habe das Fahrzeug bewegt, und wenn das wichtig ist, z.B. bei Parkplätzen mit Zeitbeschränkung, oder dem Missbrauch von Anhängern als Werbetafel. Auf die Idee, einfach die Parkuhr nachzustellen oder zu behaupten, der Anhänger werde selten, aber eben doch, bewegt, kommen viele. Wenn der Tiger aufmerksam ist, dokumentiert er die Stellung der Ventile, die müssten anders stehen wenn das Fahrzeug tatsächlich bewegt wurde. Was das mit der vorliegenden Story zu tun hat ist mir nicht klar.
Wenn man einfach so drauffahren kann, ohne eine Schranke oä zu
passieren, ist es öffentlicher Verkehrsraum!
Hi,
nö, so einfach ist es doch nicht. Parken außerhalb des Bereichs der freigegeben ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit da. Dazu zählt z.B. auch das Grün eines Parkplatz.
Das ist allerdings Landesrecht bzw. Kommunalsatzung, und wird idR. mit 25€ geahndet.
Nicht überall wo man ohne Probleme hinfahren kann ist öffentlicher Verkehrsraum der genutzt werden darf.
hi,
einfach auf den grünen parken geht sowieso nicht. der seitenstreifen muss befestigt sein…
die frage kann aber nicht generaliesiert werden, weil noch andere parameter dazugehören. wenn das kfz beispielsweise 5 m neben der fahrbahn auf einem feld steht, dann gehört dieser teil nicht mehr zur straße. dann gibt es aber mecker mit den bauer…-.