Falschparken

Es gibt eine Fußgängerzone die man mit dem Auto teilweise überqueren und dann nach links abbiegen muß.
Geradeaus ist eine Stichstraße. An der Einfahrt zu dieser Stichstraße steht ein Schild: Be- und Entladen frei, sowie für privates Parken. Wenn man nun in dieser Straße parkt (ohne Berechtigunsschein), ist das dann parken in einer Fußgängerzone oder nur unberechtigtes parken. Es ist kein extra Park - bzw. Haltverbotsschild am Beginn der Straße.

Ich denke, ohne Fotos oder Skizzen der gesamten Beschilderung (mit allen und genauen Bezeichnungen) lässt sich nichts sagen.

Geradeaus ist eine Stichstraße. An der Einfahrt zu dieser
Stichstraße steht ein Schild: Be- und Entladen frei, sowie für
privates Parken.

Wenn über diesen Zusatzzeichen kein Verkehrsschild angebracht ist, haben sie keinen Regelungsgehalt.

Es ist kein extra Park - bzw. Haltverbotsschild am Beginn der Straße.

Wenn eine Parkverbotszone ausgeschlossen wäre und wenn sich nicht aus anderen Vorschriften (z.B. Fußgängerzone oder verkehrsberuhigter Bereich) ein Parkverbot ergäbe, dürfte man dort parken.