obwohl der maximale Tagespreis bei €3,60 liegt. Wenn man also keinen Parkschein hat wieso kann dann neben der Portoauslage einfach mal €20,- Pauschale erhoben werden?. In den AGBs steht davon nichts des Parkplatzbetreibers steht davon nichts. Ist das denn so möglich?
Wer kennt einen Rat?
Grüße OG
Hallo,
Der Mieter eines bestimmten Stellplatzes soll sogar das Recht haben, ein FZG kostenpflichtig entfernen zu lassen.
Gingen solche Gespinste weiter, hätte der Parksünder mitunter auch noch Prozesskosten … zu tragen.
So kann es bei " nichtöffentlichen " Parkis auch schnell werden.
mfg
nutzlos
Hallo,
Wer kennt einen Rat?
nicht bezahlen. Fordern kann man viel, durchsetzen aber viel weniger.
Gruss
Iru