Hallo Wissende,
ich bin auf der Suche nach dem Grundsatzurteil, nach dem neuerdings
betriebslich bedingtes/verursachtes Falschparken zum Zwecke der Warenanlieferung/-abholung als abzugsfähige Betriebsausgabe gebucht werden kann.
Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank für Eure Mühe.
MfG
LM