Am 28.10.2010 trat das Vollstreckungsabkommen für die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen und Knöllchen in Kraft. Danach wird die Vollstreckung von Knöllchen aus dem EU-Ausland ab 70 Euro durch die nationalen Behörden des betreffenden Kfz-Halters ermöglicht.
Was passiert nun, wenn jemand wegen Falschparkens in Holland ein Knöllchen über eben genau 70 Euro erhält und dieses nicht über das deutsche BfJ (Bundesamt für Justiz) eingefordert wird, sondern über das „Centraal Justitieel Incassobureau“, das offenbar den niederländischen Behörden untersteht?
Die 70 Euro-Hürde scheint dann so gerade eben gewahrt. Aber wie verhält es sich, wenn nicht die eigene nationale Behörde (hierzulande das BfJ), sondern die niederländischen Behörden selbst in Deutschland ihre Bussgeldforderungen erfüllt verlangen?
Die 70 Euro-Hürde scheint dann so gerade eben gewahrt. Aber
wie verhält es sich, wenn nicht die eigene nationale Behörde
(hierzulande das BfJ), sondern die niederländischen Behörden
selbst in Deutschland ihre Bussgeldforderungen erfüllt
verlangen?
Dann wird, falls das erste Schreiben ignoriert wird, das zweite bereits einen Betrag über 70 Euro ausweisen und damit in D. vollstreckt. Deutsche Ordnungsämter machen das auch nicht anders: Wenn man die 30-Euro-Verwarnung nicht bezahlen will, machen sie halt im Wege der Eskalation mehr draus.
Gruß
Hallo,
Am 28.10.2010 trat das Vollstreckungsabkommen für die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen und Knöllchen in Kraft. Danach wird die Vollstreckung von Knöllchen aus dem EU-Ausland ab 70 Euro durch die nationalen Behörden des betreffenden Kfz-Halters ermöglicht.
Was dem Übertäter aber erstmal grundsätzlich nicht verwehrt, das Knöllchen direkt an die jeweilige Behörde zu zahlen.
Was passiert nun, wenn jemand wegen Falschparkens in Holland ein Knöllchen über eben genau 70 Euro erhält und dieses nicht über das deutsche BfJ (Bundesamt für Justiz) eingefordert wird, sondern über das „Centraal Justitieel Incassobureau“, das offenbar den niederländischen Behörden untersteht?
Dann kann man das bezahlen, wenn man es denn war oder Widerspruch einlegen. Habe es jetzt leider nicht genau im Kopf, aber das sollte eine der Vorausetzungen sein, dass die deutschen Behörden die Vollstreckung übernehmen, wenn es den ausländischen nicht gelingt das Geld einzutreiben.
Die 70 Euro-Hürde scheint dann so gerade eben gewahrt. Aber wie verhält es sich, wenn nicht die eigene nationale Behörde (hierzulande das BfJ), sondern die niederländischen Behörden selbst in Deutschland ihre Bussgeldforderungen erfüllt verlangen?
Dann kann man bezahlen oder Widerspruch einlegen. Bei Beträgen unter 70€ (die aber nicht nur das Bussgeld an sich, sondern auch die dort üblichen Verfahrenskosten umfassen!) könnte man das einfach ignorieren. Da kommt dann nichts von den deutschen Behörden. Man sollte sich freilich nicht so schnell wieder in dem Land aufhalten und irgendwo zufällig erwischt werden. Keine Ahnung wie da die Verjahrungsfristen, Ablaufhemmungen usw. sind und ob dann nicht noch zusätzliche Gebührne fällig werden. Die wird man dann möglicherwiese sofort in Cash bezahlen dürfen oder die Karre wird festgenagelt. Und vielleicht ist es dort erlaubt alle möglichen automatischen Überwachungsmaßnahmen laufen zu lassen, bei denen man sich hier in Deutschland gleich in die Hose macht. Im ausland ist man mit Autofahreren in der Regel nicht so zimperlich wie hier.
Grüße
Hallo!
In der Tat kennt NL keine OWI-das ist gleich Strafgesetzbuch;d.h. ein Parksünder,der nicht zahlt wird zur Fahndung ausgeschrieben.
Grüße