brauche euren Rat zur folgenden fiktiven Situation:
Ein Autofahrer fährt an einer Straße und ihm kommt ein Bus entgegen, da die Strasse nicht sehr breit ist, muss er nach rechts fahren und stehenbleiben bis der Bus vorbeigefahren ist. Nun steht aber rechts im absoluten Halteverbot ein Falschparker und der Fahrer krazt versehentlich mit seinem Spiegel das Auto. Es gab keine andere Möglichkeit, denn sonst wäre der Bus nicht durchgekommen deswegen auch das Parkverbot dort. Nun meine Frage wer muss jetzt für den Schaden haften. Es entstand auch schadem am einen Fahrzeug. Habe gelesen das es manchmal mit 50/50 verrechnet wird. Stimmt das?
Er steht da zwar falsch aber du warst es der unachtsam war. Ob der da rechtens oder unrechtens steht hat gar nix damit zu tun, dass du durch mangelnde Fahrfähikeiten einen Unfall produziert hast.
Die Konstellationen, in denen Falschparkern eine Mithaftung tragen sehen aber i.d.R. deutlich anders aus, ich glaube dies kommt z.B. häufig bei Sichtbehinderungen in Betracht.Im beschriebenen Fall war ja offensichtlich mehr als genug Platz für zumindest ein großes Fahrzeug zum passieren, da sehe ich keine Möglichkeit.
Was mich aber in dem Zusammenhang interessiert: in Fällen der Mithaftung eines Falschparkers - wer haftet mit? - Automatisch der Halter - der verantwortliche Fahrer wird ja nicht immer zu ermitteln sein?
Die Versicherung des Halters zahlt, das OWI - Verfahren aber wird eingestellt. - Läuft das so ab?
Die Konstellationen, in denen Falschparkern eine Mithaftung
tragen sehen aber i.d.R. deutlich anders aus, ich glaube dies
kommt z.B. häufig bei Sichtbehinderungen in Betracht.Im
beschriebenen Fall war ja offensichtlich mehr als genug Platz
für zumindest ein großes Fahrzeug zum passieren, da sehe ich
keine Möglichkeit.
das Problem ist ja das es nicht so viel Platz gab, da der Bus vorbei fahren müsste und man rechts ran fahren muss damit dieser vorbei kommt deswegen ist ja dort auch das Parkverbot damit die entgegenkommenden Autos dort ranfahren können, denn dort gibts auch keine Einfahrten oder Einmündungen. Deswegen hat ja auch der Fahrer den Falschparker mit dem Spiegel zerkrazt weil sonst wäre keiner durchgekommen wäre er nicht so nah rangefahren.
das Problem ist ja das es nicht so viel Platz gab, da der Bus
vorbei fahren müsste und man rechts ran fahren muss damit
dieser vorbei kommt
Wer hat denn den Autofahrer gezwungen, rechts ran zu fahren? Man hätte schließlich auch rückwärts fahren können. Oder eine andere Stelle zum Ausweichen wählen.
Erst recht hat ihn niemand gezwungen, den Abstand falsch ein zu schätzen und die Fahrzeuge zu beschädigen.
Sorry, ich erkenne hier genau gar keine Beteiligung des Falschparkers. Da ist der ausweichende Fahrer ganz allein schuld.
Gruß
loderunner (ianal)
Es entstand auch schadem am einen Fahrzeug. Habe gelesen das
es manchmal mit 50/50 verrechnet wird. Stimmt das?
Hallo,
wenn es durch das Falschparken zu einer Behinderung kam, ist eine Mithaftung denkbar - aber eher 25% - max 33% (= übliche Quote für den Verschuldensanteil aus der Betriebsgefahr).
Da gibt es ungefähr 1000e Urteile und somit nicht nur „eine“ Lösung oder Empfehlung.