Ich habe ein riesen Problem, ich arbeite in einem Sonnenstudio und wir habe fünf Kundenstellplätze, für die wir Miete bezahlen. Dort darf nur von unseren Kunden für eine Stunde geparkt werden, was auch durch ein Schild ausgewiesen ist, mit der Androhung, daß notfalls das Auto von unberechtigt Parkenden abgeschleppt wird. Nun ist es so, aß die Anwohner vom zugehörigen Wohnhaus ständig die Parkplätze belegen, und unsere Kunden ine parkplätze finden, da man in unmittelbarer Umgebung sehr schlecht parken kann.Das hhatte schon oft zur Folge, daß Kunden nicht kamen, wei sie keinen Parkplatz bekame. Wir haben jetzt selbst noch Zettel gedruct, auf denen wir die Falschparker darauf hinweisn, daß es von uns gemietete Stellplätze für unsere Kunden sind und daß sie sie frei halten sollen. Diese Zettel hängen wir an die Autos und haben auch einen an das schwarze Bret im Haus gehängt. Das interessiert aber überhaupt keinen. Was önnen wir unternehmen? Können wir die Polizei holen um eine Verwarnung oder einen Strafzettel auszustellen? Können wir abschlepen lassen, ohne das wir die Kosten tragen müssen? Oder was haben wir sonst für eine Möglichkeit?
Über gute Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
Tanja Thoma
Hallo,
das wird hier daerund besprochen, ist aber leider dank der „Titel“-Archivsuche oft nicht so auffindbar.
Du hast zwei Möglichkeiten:
-
Besitzstörungsklage gegen die Pkw-Halter
-
Abschleppenlassen auf eigene Kosten und einfordern per Klage
-
Einem Bekannten, der einen 18m-Gelenkbus fährt, eine 10er Karte für das Solarium schenken, und den mal vor den von den falschen zugeparkten Parkplätzen den Bus parken lassen
)
gruß
dennis
Hallo!
Die Besitzstörungsklage ist die richtige Vorgangsweise. Abschleppen lassen auf Kosten des Halters ist grundsätzlich unzulässig.
- Abschleppenlassen auf eigene Kosten und einfordern per Klage
In diesem Fall könnte die Klage wegen unzulässiger Selbsthilfe abgewiesen werden.
- Einem Bekannten, der einen 18m-Gelenkbus fährt, eine 10er
Karte für das Solarium schenken, und den mal vor den von den
falschen zugeparkten Parkplätzen den Bus parken lassen)
Dann hat man selbst sehr große Probleme zu erwarten.
Gruß
Tom
Traurig,
daß der Geschädigte so wenig Rechte hat.
gruß
dennis
Ich würde Lösung 3 als Erinnerung und Lösung 1 als letztes Mittel nehmen.
gruß
dennis
Was ist eine Besitzstörungsklage und wie läuft die ab???, Mit was für Kosten ist zu rechnen??
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nicht Traurig,
Hallo!
Es ist gut so, dass Selbstjustiz nicht erlaubt ist, auch wenn das manchmal Nachteile mit sich bringt, die man übrigens bewusst in Kauf nimmt. Außerdem: welche Rechte außer Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz sollte man denn bitte noch haben - das ist doch wohl eh alles?? Die Selbstjustiz wurde jedenfalls nicht zum Selbstzweck abgeschafft, sondern wegen der äußerst schlechten Erfahrung in der Geschichte - was machst du, wenn jemand berechtigterweise parkt und trotzdem abgeschleppt wird? Was machst du denn wenn der Parkende behauptet berechtigt dort zu parken und der andere behauptet, er sei dazu nicht berechtigt? Diese Situation kann in der Praxis ja leicht sein: ZB Der Parkplatz ist vermietet und ein Dritter fragt den Eigentümer (also Vermieter), ob er auf dem Parkplatz stehen darf und dieser erlaubt es ihm ohne, dass der Mieter es weiß.
Gruß
Tom
Hallo!
Es ist gut so, dass Selbstjustiz nicht erlaubt ist, auch wenn
das manchmal Nachteile mit sich bringt, die man übrigens
bewusst in Kauf nimmt.
Warum aber dann so schwierig ?? Warum kann des Ordnungsamt oder die Polizei einfach kommen, den Tatbestand erfassen und weg mit dem Ding ?? Warum erst eine mühsame „Besitzstörungsklage“ ??
gruß
dennis
Hallo Tanja,
kannst du das Problem eventuell von der anderen Seite angehen? Waere es z.B. moeglich, die Parkplaetze mittels Ketten abzusperren und bei Bedarf zu oeffnen? Mittels einer Schranke, wenn das moeglich ist. Oder mittels Kette und eben manuell? Waer vielleicht umstaendlich, aber ich kann mir vorstellen, dass eure Kunden z.B. immer zur vollen Stunde kommen. Oder dass es reicht, wenn die Parkplaetze nur zu einer gewissen Zeit (wenn die meisten Mieter heimkommen) abgesperrt sind. Wenn das dann mal ins Bewusstsein der Falschparker eingedrungen ist (diese Parkplaetze werden auch abgeschlossen), ist es vielleicht gar nicht mehr noetig.
Vielleicht gibt’s noch andere Ideen, aber es waere eine Moeglichkeit so ein Problem ‚von der Seite aus‘ anzugehen. Was bei euch machbar ist, muesst ihr selbst herausfinden.
Gruesse,
Elke
Warum aber dann so schwierig ?? Warum kann des Ordnungsamt
oder die Polizei einfach kommen, den Tatbestand erfassen und
weg mit dem Ding ?? Warum erst eine mühsame
„Besitzstörungsklage“ ??
Das hat Tom doch wirklich schön erklärt: Weil auch die andere Seite sich möglicherweise im Recht wähnt, vielleicht sogar im Recht ist. Ordnungsamt oder Polizei können vor Ort nicht rechtsverbindlich die Situation klären. Was meinst du, welch ein wunderschönes Chaos entstünde, wenn jeder, der sich im Recht, aber auf den Fuss getreten fühlt, mittels einfachen Anrufs bei der Polizei sein vermeintliches Recht durchsetzen könnte.
Stell dir einfach nur vor, dass die anderen Parker laut ihrem Mietvertrag ebenfalls für einen Parkplatz vor diesem Wohnhaus zahlen. Jetzt geht das Sonnenstudio her, stellt einfach ein Schild hin und will denen die Parkplätze streitig machen - wer ist nun im Recht?
Gruss,
Schorsch
Ich finde es trotzdem traurig…
…daß die Falschparker so arrogant ignorant sind.
Konkretes Beispiel, das sich mit dem von Tanja vergleichen läßt:
Hier um die Ecke ist „meine“ Reifenhändlerin. Nebendran hat vor zweo Jahren ein Fitnesstudio einer großen US-Kette gebaut, inklusive Kundenparkplatz ums Gebäude herum. Weil aber der Eingang konstruktiv bedingt in der Nähe des Reifenhandels (R.)liegt, parken viele bequemlicherweise abends im Hof des R. und die Einfahrt des R. wird nahezu vollständig zugeparkt, trotz Hinweisschildern. Das Prblem für die R.'in ist: Sie hat auch abends oder mal Nachts Sonderfälle wo Lkw neue Reifen brauchen, aus Notfallgründen. Man ist ja für gute Kunden immer da. Nun kann sie den Lkw- Montageplatz nicht nutzen, bzw ein Lkw riß beim rangieren schon einaml einem Pkw die ecke ab, weil es dunkel war und alles zugeparkt. Soll sie jedesmal ins Fitnesstudio rennnen und erstmal die Damen und Herren bitten müssen Ihre Kisten wegzufahren ?? Wer bezahlt den Spediteur mit der Wartezeit ?? Den Reifenmonteur ?? Selbst Absperrketten des Parkplatzes wurden von den Fitnesstudiokunden zerstört…
Also: WARUM nutzen die nicht ihren Fitnessparkplatz sondern beeinträchtigen anderer Ihre Geschäftliche Infrastruktur ??
Deswegen: zuparken, oder abschleppen lassen und weg damit…
Ich möchte keine Selbstjustiz à la Gesetzesstele des Hammurabi in Baylon, die einen Moird mit einem neuen Mord rächt, aber die behindernde Wildparkerei ist mittlerweile ein echtes Kavaliersdelikt.
Die Leute besitzen sogar die Frechheit, mit dem Auto auf unseren Betriebshof zu fahren, parken dort und schauten sich die Absturzstelle an: http://www.flugzeug-absturz.de/newsarchiv.php?jahr=2… (18.07.2003) Ich hätte mich ans Hoftor (defekt, da durch Absturz Elektroleitung der Werkstatt beschädigt und daher viele Leitungen im Notfall abgeklemmt wurde) setzen können und Eintritt verlangen, da hätte ich einen Monat zu Hause bleiben können
)
Hallo!
Warum aber dann so schwierig ?? Warum kann des Ordnungsamt
oder die Polizei einfach kommen, den Tatbestand erfassen und
weg mit dem Ding ?? Warum erst eine mühsame
„Besitzstörungsklage“ ??
Na ja rechtliches Gehör etc. wie Schorsch geschrieben hat. Sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet, wenn jeder die Polizei holen kann und diese dann mit fremdem Eigentum verfahren kann wie sie will (eine Horrorvorstellung für jeden Demokraten). Im Übrigen kann keine Verwaltungsbehörde über solche Dinge entscheiden, da verfassungsrechtlich garantiert ist, dass über Zivil- und Strafrechtliche Angelegenheiten nur durch unabhängige Gerichte entschieden werden darf. Das ist ebenfalls durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert - eine Entscheidung über eine zivilrechtliche Streitigkeit, wie eine Besitzstörung, durch das Ordnungsamt wäre daher auch eine Verletzung der Menschenrechtskonvention.
So kompliziert ist ein Besitzstörungsverfahren ja auch nicht, ich weiß zwar nicht, wie schnell hier die deutschen Gerichte sind, aber eine Einstweilige Vorkehrung zum Abschleppen des KFZ bekomme ich in Österreich bei Gericht spätestens am nächsten Tag - ich denke nicht, dass das in D viel länger dauert.
Gruß
Tom
Hallo!
Deswegen: zuparken, oder abschleppen lassen und weg damit…
Es hindert dich ja niemand daran das zu machen, nur sollte man das nicht als Tip geben, da hier eine teure Retourkutsche kommen kann. Ich bin ebenfalls einmal auf einem Kundenparkplatz gestanden und wurde abgeschleppt und hab dann den Spieß einfach umgedreht und den Parkplatzmieter am letzten Fristtag auf Besitzstörung geklagt - ich habe mich dann allerdings gleich verglichen, weil der Parkplatzmieter die Kosten für das Abschleppen schlussendlich dann übernommen hat. Hätte er mich gleich auf Besitzstörung geklagt, hätte ich schlecht ausgeschaut.
Gruß
Tom
Hallo Tanja,
kannst du das Problem eventuell von der anderen Seite angehen?
Waere es z.B. moeglich, die Parkplaetze mittels Ketten
abzusperren und bei Bedarf zu oeffnen?
Hallo!
Oder wie wäre es die Parkplätze bei Bedarf abzusperren, wenn wieder jemand illegal parkt. Der müsse sich dann wohl im Sonnenstudio melden, wenn er weg will. Dann sitzt Du am längeren Hebel, kannst ihn auf seinen Fehler und die Konsequenzen hinweisen. Den Stress gibt man sich nur einmal.
Grüsse
hastdunichtgesehn
Hallo!
Oder wie wäre es die Parkplätze bei Bedarf abzusperren, wenn
wieder jemand illegal parkt.
Es wäre rechtswidrig.
Gruß
Tom