Falschparker auf Privatgrundstück Wohneigentümergemeinschaft, Verteilung der Eigentumsverhältnisse 52/24/24. Ein Miteigentümer, dessen Sohn macht den meisten Ärger, in dem er andere einfach zu parkt. Der Sohn pöpelt sogar die anderen an und meint, seinem Vater gehört eine Garage und er könnte tun und lassen, was er will.
Dem Haupteigentümer gehören 7 von insgesamt 9 Garagen und andauernd parken Leute vor den Garagen auf dem Hof und die Mieter kommen nicht aus Ihrer Garage.
Entweder bekommen die gar nicht das Garagentor auf oder kommen nicht mit Wendemanöver aus der Garage. Mehrere Mieter haben beim Haupteigentümer gekündigt und nachdem sie sogar von den Falschparkern angepöpelt wurden. Abschleppen ist nicht möglich wegen dem Zugang, da der Abschlepper schlecht in den Hof kommt. Außerdem meinte die Abschleppfirma, dass in solchen Fällen die Fahrzeuge plötzlich „Kratzer“ haben, da die Besitzer dann den Abschleppdienst abkassieren wollen… Mittlerweile ist die Hälfte der Garagen leer, weil niemand sich dem Terror mehr aussetzen will.
Der Haupteigentümer selbst wurde dieses WE auch eingeparkt und kam noch nicht mal an sein Auto, wo seine Medikamente drin waren.
Kann man die Falschparker wegen Hausfriedensbruch anzeigen?
Es kann doch nicht sein, dass die Mieter genötigt werden und selbst auf eigenem Grund nichts machen können und der Eigentümer den Mietausfall hinnehmen muss?
Falschparker auf Privatgrundstück Wohneigentümergemeinschaft,
Verteilung der Eigentumsverhältnisse 52/24/24.
Was für eine originelle Begrüßung!
Abschleppen ist nicht möglich
wegen dem Zugang, da der Abschlepper schlecht in den Hof
kommt.
„Schlecht“ heißt ja nicht „nicht“.
Außerdem meinte die Abschleppfirma, dass in solchen
Fällen die Fahrzeuge plötzlich „Kratzer“ haben, da die
Besitzer dann den Abschleppdienst abkassieren wollen…
Da hilft: Einen anderen Unternehmer mit mehr Mumm in den Knochen, einer Kamera und Ahnung von der Materie auswählen.
Kann man die Falschparker wegen Hausfriedensbruch anzeigen?
Kann man, allerdings ist der Tatbestand des § 123 StGB nach Deiner Schilderung nicht erfüllt. Das macht aber nix, denn der § 240 StGB ist erfüllt.
Es kann doch nicht sein, dass die Mieter genötigt werden
Sic!
und
selbst auf eigenem Grund nichts machen können und der
Eigentümer den Mietausfall hinnehmen muss?
Das schion mal gar nicht.
Falschparker auf Privatgrundstück Wohneigentümergemeinschaft,
Verteilung der Eigentumsverhältnisse 52/24/24.
Was für eine originelle Begrüßung!
Abschleppen ist nicht möglich
wegen dem Zugang, da der Abschlepper schlecht in den Hof
kommt.
„Schlecht“ heißt ja nicht „nicht“.
===dort gibt es aber nur ein Abschleppunternehmen im Ort…und die Einfahrt zum Hof ist wirklich für einen LKW super schlecht zu befahren, ist halt alter Ortskern und da sind die Straßen sehr eng.
Außerdem meinte die Abschleppfirma, dass in solchen
Fällen die Fahrzeuge plötzlich „Kratzer“ haben, da die
Besitzer dann den Abschleppdienst abkassieren wollen…
Da hilft: Einen anderen Unternehmer mit mehr Mumm in den
Knochen, einer Kamera und Ahnung von der Materie auswählen.
Kann man die Falschparker wegen Hausfriedensbruch anzeigen?
Kann man, allerdings ist der Tatbestand des § 123 StGB nach
Deiner Schilderung nicht erfüllt. Das macht aber nix, denn der
§ 240 StGB ist erfüllt.
=== danke für den Tipp, den lese ich mir gleich mal durch.
Es kann doch nicht sein, dass die Mieter genötigt werden
Sic!
und
selbst auf eigenem Grund nichts machen können und der
Eigentümer den Mietausfall hinnehmen muss?
Das schion mal gar nicht.
===aber da wird das Argument vom Falschparker kommen, wegen dem einen Mal…zieht kein Mieter aus…