Falschueberweisung

Hallo ich habe folgendes Problem: Ich habe die falsche Ueberweisungsvorlage genommen und meinem Exvermieter irrtuemlich die Miete ueberwiesen, die fuer meinen jetzigen Vermieter gedacht war.

Ich habe ihn schon angeschrieben und ihn gebeten mir das Geld sofort zurueck zuueberweisen. Bis jetzt hat er mir noch nicht geantwortet und auch noch kein Geld ueberwiesen. Vor 12 Tagen hat er mein Einschreiben mit Rueckschein erhalten.

Was kann ich machen, dass ich mein Geld zurueck bekomme?
Wielange kann er das Geld behalten?
Gibt es Rechtsmittel die ich einlegen kann.

Mfg
Martin Herlitz

Hallöchen,

Hallo ich habe folgendes Problem: Ich habe die falsche
Ueberweisungsvorlage genommen und meinem Exvermieter
irrtuemlich die Miete ueberwiesen, die fuer meinen jetzigen
Vermieter gedacht war.

sollte man eigentlich nicht machen - also die alte Vorlage wegschmeißen oder löschen.

Ich habe ihn schon angeschrieben und ihn gebeten mir das Geld
sofort zurueck zuueberweisen. Bis jetzt hat er mir noch nicht
geantwortet und auch noch kein Geld ueberwiesen. Vor 12 Tagen
hat er mein Einschreiben mit Rueckschein erhalten.

Naja: 12 Tage ist nicht die Welt. Da muss man erst mal die Kto.-Auszüge abholen und schauen, ob deine Angaben stimmen - dann Überweisungsträger ausfüllen und zur Bank bringen, dann noch 3 bis 4 Tage Banklaufzeit…
Gib ihm noch drei Tage.

Was kann ich machen, dass ich mein Geld zurueck bekomme?

Nochmal höflich anschreiben mit kurzer Frist. Danach mit „gerichtlicher Geltendmachung“ drohen. Dann Mahnbescheid, danach…

Wielange kann er das Geld behalten?

eigentlich gar nicht

Gibt es Rechtsmittel die ich einlegen kann.

Du musst notfalls den Rechtsweg beschreiten - Rechtsmittel kann dann der alte Vermieter einlegen
Gruß
HaWeThie

Gibt es Rechtsmittel die ich einlegen kann.

Du musst notfalls den Rechtsweg beschreiten - Rechtsmittel
kann dann der alte Vermieter einlegen
Gruß
HaWeThie

Hallo,
ergänzend sei noch die Rechtsgrundlage nachgeschoben: § 812 BGB.

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