Hi,
Ich habe eine Frage zum „False Memory Syndrom“.
Vorab: das „False Memory Syndrom“ ist keine wissenschaftlich (sonderlich) anerkannte Entität, seine Bekanntheit verdankt es in erster Linie der Lobbyarbeit der sog. „False Memory Syndrom Foundation“ (FMSF), ein ursprünglicher Zusammenschluss von Eltern, die behaupten, ihren Kinder wäre vom Therapeuten die Erinnerung nur eingepflanzt worden, sie seien von ihren Eltern einst missbraucht worden.
Es geht also bei FMS in erster Linie um Argumentationslinien vor Gericht, oder sogar um Argumentationslinien im politischen Diskurs des Kindesmissbrauchs, viel weniger um eine tatsächliches wissenschaftliches Problem (auch wenn dies so gerne von diesen Lobbyisten suggeriert wird), denn dass die Erinnerung kein Abbild einer objektiven Gegebenheit ist, sondern ständigen Rekonstruktionen unterzogen wird, und auch eine stetig erneuerbare Verbindung von Vergangenheit und Gegenwart ist, ist ein uralter Hut, und weiterhin ein wichtiger topos verschiedener Forschungsrichtungen.
Und die Unterscheidung False vs. Right Memory mag vor Gericht Bedeutung haben, ist ansonsten aber arg simplizistisch.
Es geht ja
eigentlich darum, dass Therapeuten Patienten falsche
Erinnerungen „einpflanzen“.
Genau das ist das Argument, das die FSMF als Verteidigungs-Argumentationslinie vor Gericht propagiert, um Eltern gegen den Vorwurf ihrer Kinder, sie seien missbraucht worden, zu entlasten.
Das FMS soll dabei als wissenschaftliche Argumentationshilfe dienen …
Davon abgesehen ist natürlich klar, dass durch Therapeuten, insbesondere wohl durch Hypnotherapeuten, „falsche“ Erinnerungen suggestiert werden können; genauso kann dies durch Alltagssuggestionen geschehen, und genauso kann dies „spontan“, etwa durch extreme Belastung geschehen …
(aber das ist ein alter Hut, dem das FMS m.E. nichts beizufügen hat)
Wie ernst kann man überhaupt „schwammige“ Erinnerungen nehmen,
wenn es sich z.B. nur um ein Gefühl handelt oder die Gedanken
einfach immer wieder zu dem Thema zurück kehren. Sollte man
dem überhaupt nachgehen?
Du solltest fragen: „Wo soll man diese ‚schwammigen Erinnerungen‘ ernstnehmen“?
Es ist doch klar, dass vor Gericht grundsätzlich die Qualität der Aussagen eingeschätzt werden muss, wenn nötig auch unter Hinzuziehung von psychiatrischen Begutachtungen.
Ansonsten stellt sich mir die Frage, weshalb man denn „schwammigen Erinnerungen“ etwa in einer Psychotherapie Deiner Meinung nach nicht nachgehen sollte?
Viele Grüße
Franz