Faltenunterspritzung bei Kosmetikerin

Hallo an alle!
Ich habe folgende -theoretische- Frage:

Angenommen, eine Kosmetikerin würde ihrer Kundin anbieten, eine Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure in ihrem Kosmetikstudio vorzunehmen und würde die Kundin auffordern vorher eine Verzichtserklärung zu Unterschreiben (wie das auch im Piercingstudio üblich ist) in der stünde, dass die Behandlung auf eigene Gefahr geschiet und die Kosmetikerin nicht haftbar ist:

a. hätte die Kosmetikerin sich strafbar gemach bzw. dürfen nur Fachärzte Unterspritzungen vornehmen?

b. sollte das Verhalten der Kosmetikerin nicht rechtmäßig sein: verliert die Kundin tatsächlich alle Ansprüche falls ein gesundheitlicher Schaden eintreten sollte?

liebe Grüsse und vielen Dank!!!

Hi Buffy,

laut Urteil Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 28.04.2006 (Az.: 13 A 2495/03) ergibt sich, daß Kosmetikerinnen ohne Heipraktikererlaubnis keine Faltenunterspritzung mit injizierbaren Implantanten durchführen dürfen.

ob dann überhaupt ein gültiger Vertrag zustande kommen kann, indem dann auch noch die Haftung für event. Folgeschäden ausgeschlossen wird (fahrlässig oder auch nicht) weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Schöne Grüße, Bernhard.