Fam.versicherung GKV bei geringer Selbständigkeit

Hallo, die Grenzen sind mir bekannt, unter 15 Wochenstunden und unter 350 EUR/Monat.
Aber wie kann das errechnet werden, wenn die Fam.versicherung nur für einen Teil des Jahres gelten soll?
Z.B. war Jemand bis zur Hälfte des Jahres hauptberuflich selbständig, und in der zweiten Hälfte nur noch ganz gering, unter 15 h und unter 350 EUR.
Wie soll dann der Nachweis erbracht werden? Normalerweise wird im Nachhinein das Einkommen des Jahres geprüft. Also die Summe durch 12 geteilt.
Da würde dann in diesem Fall aber ein höheres monatliches Einkommen rauskommen als 350 EUR?
Tatsächlich ist man aber nicht das ganze Jahr hauptberuflich selbständig.
Wie handhaben das dann die GKV`s?

Gruß von der Miezekatze

unter 15 Wochenstunden

Das interessiert die GKV nicht.

und unter 350 EUR/Monat.

Meines Wissens 345 € pro Monat (Gewinn !)

Aber wie kann das errechnet werden, wenn die Fam.versicherung
nur für einen Teil des Jahres gelten soll?

Das wird nicht klappen. Wenn Dein Jahresgewinn oberhalb von 4140 € (12 x 345) liegen wird, ist es Essig mit der Familienversicherung.

selbständig, und in der zweiten Hälfte nur noch ganz gering,
unter 15 h und unter 350 EUR.

Dann kannst Du mit Deiner KK über die Höhe der Beiträge reden. Das ist auch ein stückweit Darstellungs- und Verhandlungssache.

Wie soll dann der Nachweis erbracht werden? Normalerweise wird

Du wirst einen Steuerbescheid einreichen müssen. Waren Deine Angaben nicht korrekt, mußt Du evt. Beiträge nachzahlen.

Wie handhaben das dann die GKV`s?

Wir haben mit Nachverhandlung Erfolg gehabt und den Beitrag meiner Herzdame deutlich senken können. Ob Deine KK da mitspielt ist damit natürlich nicht gesagt.

Hallo,
das Problem ist exakt beschrieben - eine vorgeschriebene Lösung
gibt es da nicht. Allgemein wird tatsächlich der Einkommensteuerbescheid
zugrundegelegt und das Einkommen durch 12 geteilt.
Wenn man allerdings unter 345,00 € Einnahmen hat - kann man da von einer
Selbständigkeit sprechen ???
Ich lasse mir dann eine entsprechende Erklärung geben und teile dann
das nachgewiesene Gesamteinkommen durch die restlichen Monate.
Das kann zum Vorteil des Versicherten sein.
Gruß
Czauderna

Wenn man allerdings unter 345,00 € Einnahmen hat - kann man da
von einer
Selbständigkeit sprechen ???

Naja, halt eine Teilselbständigkeit. Es geht z.B. um die Auflösung eines Geschäfts. Wenn man gleich schliesst, das Gewerbe abmeldet, dann muss man die restliche Ware ins Privatvermögen übernehmen und evt. dafür Einkommenssteuer zahlen. Man kann aber auch versuchen, die restliche Ware noch nach und nach abzusetzen und da braucht man doch noch ein Gewerbe, denk ich. Wenn man Gewerbe abmelden könnte, wär es ganz einfach. Oder halt doch abmelden und ein neues Kleingewerbe anmelden. Wie sieht die GKV ein Kleingewerbe an, halt unter 345 EUR?
Heut kann man ja z.B. auch bei Teilselbständigkeit arbeitslos sein und ALG I beziehen, soweit noch Anspruch besteht.

Hallo,
ich denke man sollte in diesem Falle mit seiner Kasse reden.
Wenn man Glück hat gibt es eine befriedigende Lösung - es kommt
halt auf den Gegenüber an.
Gruß
Czauderna