Hallo,
ich habe folgendes Problem: bei der Berechnung der Einkünfte meiner Frau (geringfügige Beschäfitung und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung eines 1/8 Erbengemeinschaft-Anteils) greift die Krankenkasse auf Steuerbescheide zurück, die lange zurückliegen: für die Zeit 2007/08 wird der Steuerbescheid für 2005 zugrunde gelegt, für 2008/9 der für 2006 usw. Der Hintergrund ist, dass der Steuerbescheid für die Erbengemeinschaft immer erst mit 1 1/2 Jahren Verspätung kommt. Ist das rechtens, dass ein Einkommen zugrunde gelegt wird, das nicht im fraglichen Beitragsjahr, sondern zwei Jahre zuvor erzielt wurde?
Wäre super, wenn mir da einer kompetent Bescheid geben könnte…
Danke!
waldviertel23
Die Einkommensteuerbescheide werden immer zeitversetzt berücksichtigt und sind mit dem 1. des Folgemonats gültig, nachdem sie ausgestellt wurden und gelten bis der nächste gültige vorliegt. War Ihre Ehefrau denn in der Zeit, in der sie diese Einkünfte tatsächlich erzielt hat, nicht über Sie familienversichert?
Nein, da wir erst im Dezember 2006 geheiratet haben. Bis März 2007 war sie freiwillig in der GKV versichert.
Also, verstehe ich das richtig: die Krankenkasse handelt korrekt, wenn sie für die Familienversicherung Einkünfte zugrunde legt, die vor der Hochzeit und dem Beginn der Familienversicherung erzielt wurden, auch wenn diese Einkünfte höher waren als im eigentlichen Versicherungszeitraum?
Dann muss meine Frau wohl zum Tarif der freiwilligen GKV (einkommensunabhängig so um die 125,-€?) nachversichert werden? Oder besteht wahlweise die Möglichkeit, in Anspruch genommene Leistungen zurückzuertstatten?
Herzlichen Dank nochmal für die Antwort!
waldviertel23
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Grundsätzlich ist es richtig, dass die Krankenkasse die Einkommensteuerbescheide zeitversetzt berücksichtigen. So, wie Sie mir den Fall schildern, dürfte ein Widerspruch jedoch auf jeden Fall Erfolg haben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einkommensteuerbescheide ab dem Jahr 2007 monatlich durchschnittlich weniger als 350,00 € (2007) ausweisen. Sofern Sie den Bescheid anerkennen und keine freiwillige Versicherung beantragen, wird Ihnen die Kasse die in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung stellen. Fragen Sie nach dem Betrag um rauszufinden, was günstiger ist. Beachten Sie bitte, dass es seit dem 01.04.2007 keine nichtversicherten Personen in Deutschland geben darf. Sofern der Krankenkasse etwas schriftliches vorliegt, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz für Ihre Frau bestand, kann sie diese sogenannte Pflichtversicherung von Amts wegen durchführen. Die Beiträge werden genauso wie bei einer freiwilligen Versicherung berechnet.
Ganz herzlichen Dank für die rasche und kompetente Hilfe
waldviertel23
Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht die genaue Rechtsgrundlage dafür nennen warum die KK die Einkommensteuerbescheide benötigt. Ich weiß nur das diese als maßgebenden Nachweise für das Einkommen benutzt werden. Es ist immer der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid heranzuziehen da ja für das laufende Jahr noch kein Steuerbescheid vorliegt. Sie können sich aber mit Ihrem Steuerberater besprechen und ggf. eine Aufstellung der Einnahmen für das aktuelle Jahr bei der KK einreichen. Allerding besteht die Familienversicherung dann unter Vorbehalt bis der Einkommensteuerbescheid für das Jahr vorliegt ggf. wird dann auch die Familienversicherung rückwirkend beendet.
Hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.
Gruß
Ela