Familenrecht - Schlüsselgewalt?

Hallo,

in einer Frage wird nach den eherechtlichen Gründen für eine Eheschließung gefragt.
Als Anwort werden unterhaltsrechtliche Ansprüche gegeneinander genannt und die „Schlüsselgewalt“. Was versteht man im Familienrecht unter der Schlüsselgewalt und warum soll dies ein Vorteil sein?

Auch hallo,

das betrifft bei uns

http://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html

und erklärt sich schon aus dem Titel selbst:

Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Gruß!

Horst