Hallo,
mal angenommen:
B & C haben zusammen das Kind A. Kind A und Frau C sind, nat. auch wie Herr B gesetzlich krankenversichert und derzeit nicht verheiratet.
Nun wollen B & C noch in diesem Jahr heiraten. Ein Grund ist. u.a. eine Familienversicherung in Anspruch zu nehmen, da Frau C ihren Beruf aktuell nicht ausüben kann.
Ist denn die Familienversicherung, ähnlich wie es bei der Steuer gemacht wird, rückwirkend möglich?
Danke, olli