Familenversicherung rückwirkend möglich

Hallo,

mal angenommen:

B & C haben zusammen das Kind A. Kind A und Frau C sind, nat. auch wie Herr B gesetzlich krankenversichert und derzeit nicht verheiratet.

Nun wollen B & C noch in diesem Jahr heiraten. Ein Grund ist. u.a. eine Familienversicherung in Anspruch zu nehmen, da Frau C ihren Beruf aktuell nicht ausüben kann.

Ist denn die Familienversicherung, ähnlich wie es bei der Steuer gemacht wird, rückwirkend möglich?

Danke, olli

Ist denn die Familienversicherung, ähnlich wie es bei der
Steuer gemacht wird, rückwirkend möglich?

Nein.

Hallo,
wie Nordlicht schon schrieb - nein.
Die Familienversicherungkann erst ab dem Tag der Eheschliessung
grundsätzlich durchgeführt werden.
Gruß
Czauderna