Familie anheuern

Angenommen jemand hätte eine Mutter, welche Familienpflegerin ist (ein in Deutschland ziemlich mies bezahlter Job) und würde in Kürze selber Mutter. Da die Familienpflegerin einige Wochen unbezahlten Urlaub nehmen kann und es sinnvoll scheint in der Übergangszeit professionelle Hilfe zu haben, könnte man darüber nachdenken sie ‚anzuheuern‘.

Konkret könnte das so aussehen, dass die Mutter einige Wochen bei der jungen Familie lebt und dafür einige tausend Euro erhält.

Wären in so einem Szenario irgendwelche steuerlichen/arbeitsrechtlichen Dinge zu beachten?

Ja! Steuerpflicht & Sozialversicherungspflicht.

Gruß

jörg

Guten Tag,

Ja! Steuerpflicht & Sozialversicherungspflicht.

Gruß

jörg

Stimmt, denke auch so.

Eine Möglichkeit wäre „Minijob im Haushalt“.
Der Arbeitgeber zahlt die pauschale Steuer.

Der Arbeitnehmer zahlt keine Steuern.

http://www.minijob-zentrale.de

noch’n Link:
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php


Andere Alternative:
Die Familienpflegerin meldet ein Gewerbe an und stellt eine Rechnung.

Gruß JK

Ja, das ist möglich, allerdings müssen einige Sachen beachtet werden:

  • es muß einen Arbeitsvertrag geben, wie er auch unter Fremden üblich wäre
  • das Geld muß überwiesen werden (keine Barzahlung)

2/3 der Aufwendungen kann man als Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen, maximal aber 4000,- € pro Jahr, also insgesamt Kosten von 6000,- €.

Gruß