Familie gründet UG trotz EV eines Beteiligten?

Hallo liebe Wissende,

folgende Personen haben ein Problem:

Person A, weiblich, zurzeit in der Kündigung, die sich aber noch hinziehen kann.
Person B, der Ehemann, Rentner, der eine EV abgegeben hatte und ein P-Konto besitzt.
Person C, die ältere Tochter, in deren Haus die Beiden zur Miete wohnen.
Person D, die jüngere Tochter, wohnt dort auch zur Miete.

Person A könnte über Telefonverkauf von zu Hause aus eventuell recht gutes Geld verdienen, möchte aber nicht in die Selbstständigkeit. Sie fragt Person B, den Ehemann, ob dieser nicht ein Geschäft anmelden und sie dort versicherungspflichtig einstellen könne, Mini-Grundgehalt, der Rest auf Provisionsbasis.

Person B schlägt vor, eine UG haftungsbeschränkt zu gründen, dabei Person A und B mit je einem Euro und Personen C und D mit je 20 Euro als Gesellschafter. Als Geschäftsführer würde Person B fungieren, hat durch jahrelange Selbstständigkeit auch ausreichendes Vorwissen.

Man stellt sich vor, dass eine solche „Mini-GmbH“ durchaus Gewinn abwerfen kann und über die Jahre hinweg ihren Weg Richtung GmbH mit steigendem Einlagekapital gehen kann, sich später eine oder beide Töchter eine angedachte Geschäftsidee darauf aufbauen können.

Alle sind sich klar, dass - zumindest in den ersten Jahren, mit Person B als Geschäftsführer sowieso - keine Kredite aufgenommen werden können.

Frage 1:
Ist diese UG haftungsbeschränkt gegen Pfändungen, die gegen einen Gesellschafter angestrengt würden, geschützt?

Frage 2:
Wie einfach/nicht einfach ist es, Gesellschafter auszugliedern, evtl. auch gegen deren Wunsch?

Frage 3:
Kann man der Familie zuraten, es so zu gestalten?

Hallo Textakrobat,

so wie beschrieben, geht es eigentlich um eine Selbständigkeit von A. Wenn A aber nun nicht selbständig sein möchte und deswegen über die Familie eine andere Konstellation machen möchte, ist A im Ergebnis dennoch selbständig bzw. überträgt einen Teil ihres Risikos möglicherweise auf andere Familienmitglieder.

Wenn B nun erfahren ist, kann er der A ja beratend und unterstützend zur Seite stehen. Vor allem frage ich mich, aus welchem Grund C und D in der ganzen Sache mitmischen sollen. Je mehr Gesellschafter vorhanden sind, desto komplizierter wird es, zumal ein Gesellschaftsanteil pfändbar ist - eine gesellschaftsrechtliche Beratung halte ich auch für unabdingbar.

Wenn es nur um den Wunsch geht, eigentlich zwar selbständig, uneigentlich aber doch selbständig sein zu wollen, sollte A sich besser fragen, ob das ihr Weg ist.

Gruß,
kaalstraat