Hi,
habe mal wieder eine schöne Frage für eine tolle Diskussion.
Wer gehört rechtlich gesehen alles zu einer eine Familie?
Verheiratete? Verheiratete mit Kindern, Verheiratete mit Kindern die unter 18 sind, Verheiratete mit Kindern die unter 18 sind aber schon woanders wohnen. die Kinder egal ob sie selbst schon verheiratet sind oder nicht oder eben das ganze mit Zusammenwohnenden eheähnlichen Gemeinschaft oder wie auch immer.
Was ist nun also wenn Familienoberhaupt A eine Vertrag für die Famielie abschliest, wer gehört nun alles dazu, oder kann der das gar nicht?
Was ist nun also wenn Familienoberhaupt A eine Vertrag für die
Famielie abschliest, wer gehört nun alles dazu, oder kann der das gar nicht?
Ich glaube, dass kann man nicht allgemeingültig beantworten. Im engeren Sinne ist die Familie ein Paar (egal ob verheiratet oder nicht) mit ihren Kindern. In meinem (dem Versicherungsbereich) Tätigkeitsfeld kann A für die ganze Familie Verträge abschließen, z.B. eine Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung. In diesem Falle gehen die übrigen Familienmitglieder keine Verpflichtungen ein, können aber Leistungen erwarten. Ich glaube nicht, dass A Verträge abschließen kann, die andere Familienmitglieder zu etwas verpflichten ohne, dass diese zustimmen.
selber Hi,
Wer gehört rechtlich gesehen alles zu einer eine Familie?
Einen Anhaltspunkt findest Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Familie_%28Recht%29
Familiäre Grüße Grisu
Hallo!
Wer gehört rechtlich gesehen alles zu einer eine Familie?
Rechtlich gibt es keine Definition für „Familie“, das wäre bei den verschiedenen Formen (traditionelle Groß- und Kleinfamilien, Patchwork-Familien, Alleinerziehende, uneheliche Lebenspartnerschaften usw.) auch kaum möglich. Bei der Umschreibung von Rechtsverhältnissen innerhalb dessen, was man generell als „Familie“ bezeichnet, wird auf die persönlichen Verhältnisse zwischen den einzelnen Personen abgestellt, es werden also die Rechtsverhältnisse zwischen den Ehepartnern, zwischen Eltern und Kindern, aber auch zwischen weitschichtigeren Verwandten geregelt. Ob hier tatsächlich ein „Familienverband“ vorliegt, ist rechtlich gesehen vorerst einmal irrelevant.
Was ist nun also wenn Familienoberhaupt A eine Vertrag für die
Famielie abschliest
Ein „Familienoberhaupt“ gibt es nicht.
Grüße, Peter
Ein „Familienoberhaupt“ gibt es nicht.
Ei freilich gibt es das. Was steht über nationalem Recht? Eben: die Bibel. Gott aber spricht zur Frau: „[…] er soll dein Herr sein.“
(Nachweis: http://www.bibel-online.net/buch/01.1-mose/3.html)
Levay
Scheint doch etwas komplizierter zu sein,
Danke aber dennoch.