Familien erbrecht

Also meine Mutti ist vor 11 Jahren gestorben und hat kein testerment oder sonstiges hintelassen. Jetzt hat mein vater eine neue freundin und der kontakt ist sehr schlecht. Ich habe damals nichts geerbt. Ich war über 18Jahre. Gibt es jetzt noch irgeneine chance
etwas zu erben, das gemeinsame haus ist noch von meinem vater
bewohnt? Oder welche rechte habe ich jetzt noch?

Hallo,

wenn Deine Mutter ohne Testament gestorben ist, wurdest Du gesetzliche Erbin ihres Vermögens zu 1/2.
Interessant dürfte jetzt nur noch das Haus sein. Wen Deine Mutter zu 1/2 eingetragen war, steht Dir davon 1/4 zu.

Du lebst seit 11 Jahren mit Deinem Vater in einer sog. ungeteilten Erbengemeinschaft, d.h. es ist insoweit nichts verjährt und Du musst Dich mit Deinem Vater auseinandersetzen und die Eintragung ins Grundbuch erreichen.
Ingeborg

hallo opelomega2,6v6
als eheliches kind hat man anspruch auf ein grunderbe.
bitte setzten sie sich diesbezüglich mit einem fachanwalt für erbrecht in verbindung, der kann auf jeden fall auskunft geben.
lg sicha

Hallo,
leider kann ich dir nicht helfen, ich hatte seinerzeit auch eine frage zu diesem thema gestellt. warum ich als experte da drin bin weiss ich leider nicht.
lieben gruss
yvonne

Hallo,

Wenn es kein Testament gab, dann stünde Ihnen die Hälfte des Nachlasses Ihrer Mutter als gesetzlicher Erbteil zu, vorausgesetzt, sie haben keine Geschwister. Dannn müsste diese Hälfte unter Ihnen ausgeteilt werden.

Das Problem wird sein, ob Ihre Ansprüche nicht schon verjährt sind. Das sollten Sie mal im einzelnen von einem Rechtsanwalt durchprüfen lassen. Allerdings müsste sich Ihr Vater auch erst einmal auf die Verjährung Ihrer Ansprüche berufen. Vielleicht lässt sich das ja einvernehmlich klären.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Wenn es kein Testament gab beim Tod der Mutter bist du bereits Erbe geworden! Wenn es außer dir nur noch den Ehemann gab hast du zu 1/2 geerbt. Wenn deiner Mutter beispielsweise am Haus ein Bruchteil von 1/2 gehört hat, bist du Miteigentümer zu einem ideellen Anteil von 1/2 an diesem Anteil und hast Anspruch auf Auseinandersetzung.
Wurde damals denn kein Erbschein beantragt?

ml.

Hallo,
wenn damals kein Testament vorhanden war und u.a. das Haus auf den Namen der Eheleute stand und somit auch noch steht, sind Sie auch heute noch der gesetzliche Erbe.
Ggf. sollten Sie -als Erbe können Sie das - beim Amtsgericht - Nachlassabteilung - unter Vorlage der Standesamtlichen Urkunden (Familienbuch Sterbeurkunde usw.) einen Erbschein beantragen, in welchem Sie dann ebenfalls als Erbe stehen. Dann -was wohl auch nicht geschehen ist- muss das Grundbuch berichtigt werden auf den Namen der Erben gemäß Erbschein. Dann stehen Sie als Miteigentümer in Erbengemeinschaft im Grundbuch.
Verloren ist also nichts. Das Erbe kann Ihnen auch keiner nehmen (klauen). Übrigens: Hinsichtlich ihres Anteils hätten Sie an die Bewohner des Hauses einen Anspruch auf einen Teilmietzins. Aber Vorsicht, auch die angefallenen Renovierungskosten gehen anteilmäßig auf Sie zu.
MfG
PB

Hallo opelomega

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten,den ich kenne den Güterstand deiner Eltern nicht.
soviel ich weiß, ist die Sache auch schon verjährt.ich meine 10 Jahre.
l.G.Schattengras

Hallo opelomega2,6v6,
wenn kein Testament da war, müsstest Du eigentlich Miterbin sein, oder hast Du das Erbe damals ausgeschlagen und auch keinen Pflichtteil verlangt?
Ich denke dann hast Du keine Chance. Du kannst nur abwarten was irgendwann mal übrig sein wird.
mfg
Lara50

Wenn kein Testament vorliegt, dann ist eine Erbengemeinschaft mit dem Vater entstanden. So etwas verjährt nicht.
Wenn die Mutter Eigentümerin oder Miteigentümerin war, dann ist auch eine Eigentumsgemeinschaft zwischen Ihnen und dem Vater entstanden. Mit allen Rechten und Pflichten. Wenn der V. es bewohnt, dann muss er z.B. ein Nutzungsentgelt anteilig zahlen und Sie beide z.B. die Steuern etc.
Wenn Sie aus dem Anwesen abgefunden werden oder es erwerben wollen, dann müssen Sie sich mit ihm einigen. Bei Uneinigkeit kann jeder die Versteigerung beantragen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie bitte gern erneut mit allen Infos neu.
H.G.

herzlichen Dan für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Sollte Ihre Mutter keine letztwillige Verfügung hinterlassen haben, so sind Sie mit Ihrem Vater ggf. noch mit weiteren Abkömmlingen Ihrer Mutter Miterben und bilden eine Erbengemeinschaft.

Sollten Sie Einzelkind sein, und lebten Ihre Eltern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft würden Sie die Hälfte gesetzlich neben Ihrem Vater erben.

Sie sollten sich daher mit Ihrem Vater auseinandersetzen und hierfür ggf. die Hilfe eines Fachanwalts für Erbrecht nehmen.

Weitere Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht finden Sie auch auf:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

hallo eine frage mein vater ist gestorben aber er hat kein testament aber mein bruder hatte die vollmacht für die bank wir sind 5 kinder steht uns ein erbteil zu

Du warst zum Zeitpunkt des Erbfalles vor 11 Jahren volljährig du hattest einen Pflichtteilsanspruch den du nicht geltent gemacht hast nämlich 50 % der Ermasse. Die Ansprüche sind verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalles.
Aber so lange dein Vater nicht wieder heiratet bist du die Alleinerbin seines Vermögens.
Sollte er wieder heiraten, so hat die Ehefrau Alleinerbin und du musst deinen Pflichtteil gegenüber der Ehefrau geltent machen. Der fällt einem nicht von alleine zu. Wenn dies nicht auf Grund einer überprüfbaren Vermögensaufstellung gütlich von statten geht, so ist er nötigenfalls einzuklagen.
Zur Vermögensaufstellung ist die Ehefrau per Gesetz verpflichtet, dazu gehören Grundstücke, Häuser, Auto, alle Wertgegenstände des Erblassers, Sammlungen, Wertpapiere, Bankkonten usw.

Die neue Ehefrau falls sie es wird, könnte auch per notarieller Urkunde auf ihr Erbe verzichten - die Möglichkeit besteht zumindest - dafür könnte man im Tausch ein Wohnrecht auf Lebenszeit anbieten.

viel Glück