Hallo Experten,
meine Frau (26) macht auf dem zweiten Bildungsweg (Kolleg) ihr Abitur und ist bei ihrer Krankenkasse zum Studententarif (ca. 55 Euro/Monat) versichert. Ich selbst bin Student, über dreissig, bekomme kein Bafög sondern Unterhalt von meinen Eltern und bin daher bei meiner Frau mitversichert. Nun habe ich einen Nebenjob (ca. 700 Euro/Monat).
Wieviel darf ich verdienen, um weiterhin bei ihr mitversichert zu bleiben?
Gilt das für den Brutto- oder Nettoverdienst?
Zählt das gesamte Kalenderjahr (habe den Job erst seit April)?
Und wie hoch wäre in etwa mein Beitrag, wenn ich mich selbst (dann freiwillig) versichern würde?
Vielen Dank für jeden Tipp,
Kalle
um in der familienversicherung zu bleiben dürftest du nicht mehr als 345,-€ bzw. 400,-€ verdienen. da du aber 700-€ verdienst bist du bereits versicherungspflichtig. außer deine stelle da ist befristet auf 2 monate oder von vorn herein auf einen bestimmten zeitraum. wenn du aber jetzt ständig da arbeitest bis auf weiteres bist du selbst versicherungspflichtig als arbeitnehmer und müßtest deine frau bei deiner krankenkasse familienversichtern.
gruß
makea
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Hallo,
das mit dem versicherungspflichtig (Antwort von Makea) muss
nicht unbedingt sein. Die Krankenkasse prüft in solchen Einzel-
fällen ob das Erscheinigungsbild Student oder Arbeitnehmer
überwiegt (2o Stunden_Theorie). Bitte dort feststellen lassen.
Die Familienversichgerung geht immer dann nicht mehr, wenn das
Einkommen regelmäßig (also mehr als zwei Monate hintereinander)
die von Makes genannten einkommensgrenzen überschreitet.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
das mit dem versicherungspflichtig (Antwort von Makea) muss
nicht unbedingt sein. Die Krankenkasse prüft in solchen
Einzel-
fällen ob das Erscheinigungsbild Student oder Arbeitnehmer
überwiegt (2o Stunden_Theorie).
Ich arbeite in einer studentischen Aushilfstätigkeit genau 12 Stunden die Woche, eben weger dieser 20-Stunden-Theorie.
Was bedeutet das denn für mich bei der Krankenkasse? Ich bin schon 32, und war vor meiner Heirat 2004 freiwillig versichert (und habe da über 120 Euro monatlich an Beitrag bezahlt).
Studentenversicherung geht doch nur bis 28, oder?
Danke und Gruß,
Kalle
du bist dann in deiner beschäftigung nicht versicherungspflichtig. du arbeitest weniger als 20 stunden pro woche und kannst damit weiterhin familienversichert bleiben.
die studentenversicherung geht bis 30.
gruß
makea
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Hallo,
auch für dich gilt, dass die Kasse prüfen muss ob die Tätigkeit
sich dem Studium unterordnet (bei 12 Std. wöchentlich dürfte das
der Fall sein). An deiner freiwilligen Versicherung ändert sich deshlab nichts.
Die Pflichtversicherung als Student endet in der Regel mit dem
30.Lebensjahr oder dem 6. Fachsemester.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
ups, ein kleiner Fehler - natürlich verbleibst du in der
Familienversicherung - ich hatte überlesen dass du verheiratet
bist.
Gruss
Günter Czauderna
Vielen Dank für Eure Antworten.
Leider bin ich jetzt doch etwas verwirrt.
Ich habe es nun so verstanden:
Ich verdiene zwar mehr als 345 EUR im Monat, aber da ich als Student deutlich unter 20 Stunden die Woche arbeite, kann ich trotzdem in der Familienversicherung verbleiben??
Gruß,
Kalle
Hallo,
für Arbeitseinkommen gilt 400,00 € (wg. Werbungskostenfreibetrag)
als Grenze für die Familienversicherung - liegst du regelmäßig,
also an mehr asl zwei aufeinanderfolgenden Monaten über dieser
Grenze, musst aus der Familienversicherung raus.
Aufgrund der Taatasache, dass weniger als 20 Stunden wöchentlich tätig
bist gilt für dich das Erscheinungsbild „Student“, ergo muesstest
du dann als Student pflichtversichert werden.
Gruss
Günter Czauderna
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