Familienangehörige von Blue-Card-Inhabern

Hallo,

ich konnte leider keine genaue Definition von Familienangehörige von Blue-Card-Inhabern finden. Welche Personen werden als Familienangehörige eingeschlossen?

Danke und VG

Hallo,

da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich nur mit Links dienen:

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/27.html
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/29.html

Nach meinem Verständnis Ehepartner und ledige, minderjährige Kinder.

Gruß,
Steve

Hi Steve,

danke für deine Antwort. Unsere Rechnerische sieht sehr ähnlich aus, wenn ich es richtig verstanden habe ist es auch für den Schutz der Ehe und schließt somit nur den Ehegatten und die eigenen Kinder ein. Interessant wäre es in Bezug auf einen Bruder bzw. die eigenen Eltern.

Dank und VG

Hallo,

hier handelt es sich um den Nachzug der eigenen (Kern-)Familie, d. h.
Nachzug Ehegatte
Nachzug minderjähriger Kinder.

Familie bezieht sich hier NICHT auf den erweiterten Familienbegriff von Bruder/Schwester und/oder Eltern ect.

Grüße
miamei

Hi Miamei,

ja das hatten wir uns auch schon so gedacht, danke für die Bestätigung.

Danke und VG