Familienbetrieb - wie am besten 'Deikseln'

Hallo,

angenommen Vater V geht langsam aber sicher auf die 60 zu und kennt sich nicht mit PC’s aus. Sohn S würde sich aber hingegen sehr gut mit PC’s und vorallem dem Internet auskennen.

Was für steuerliche und rechtliche „Fallstrick“ würde die beiden erwarten wenn Sohn S bspw für einen Obolus von 1€ im Jahr für Vater V arbeiten würde (ähnlich Marc Zuckerberg bei Facebook)?

Bzw müsste rein rechtlich gesehen Sohn S überhaupt, ein Gehalt verlangen, wenn es darum geht, EMails, ein bis zwei mal die Woche (offiziell) zu kontrollieren und relevante Angebote weiter zu leiten und ggf nach der normalen Arbeitszeit Anrufe zu beantworten (bzgl Internetwerbung oder Inserate in Telefonbüchern), ohne dass es in Schwarzarbeit „ausarten“ würde? Sprich eine HiFi Arbeit innerhalb der Familie (Blutsverwadt)?

Die Tätigkeit wäre in diesem Falle vom Arbeitgeber von S genehmigt!

Es handelt sich in diesem fiktiven Fall um eine Ein-Mann-Firma von Vater V (OHG).

Sohn S hätte einfach bedenken, dass er bei einem wirtschaftlichen Misserfolg finanzielle Einbußen „erdulden“ müsste, da er offiziell als Ansprechpartner genannt werden würde…

Ich hoffe Ihr könnt Sohn S etwas weiterhelfen…

Gruß

Hallo,

was spricht dagegen als 400 € kraft vom Vater eingestellt zu werden?

Es soll OHG´s geben, mit mehreren Hundert Mitarbeitern…

Grüße
miamei

Hallo,

dagegen würde sprechen, dass Sohn S eigentlich gar kein Geld von V haben wollen würde, bzw wenn unbedingt ein Gehalt notwendig ist, dies so gering wie möglich ausfallen sollte (sprich nur ein symbolisches Gehalt).

Generell geht es darum, dass V immer öfter Anrufe von dubiosen Firmen bekommen würde und sich durch diese verunsichern lassen würde. S würde in diesem Falle einfach diesen Stress von V fern halten wollen (worüber V natürlich auch sehr froh wäre). Sprich auf der Homepage würde S als Ansprechpartner stehen und V würde bei Telefonanrufen von solchen Firmen generell nur sagen „Regeln Sie das mit S - Seine Arbeitszeiten sind von (bspw) 18 bis 20 Uhr oder per Email unter [email protected]“ und sich damit nicht weiter befassen bis S sich davon überzeugt hat, dass es sich um was seriöses handelt das ggf auch interessant für V sein könnte.

Gruß

Nachfrage
Hallo,

was meinst Du mit „finanzielle Einbußen“ als Ansprechpartner.

Geht es Dir darum, bei der berufsgenossenschaft gemeldet zu sein?

Da wäre z.B. ein „Praktikum“ denkbar, in welcher Form auch immer.

Schwararbeit halte ich für ausgeschlossen, solang Du keine geldwerte Vergütung bekommst. Ich kann, wenn ich will meinem Nachbarn jeden Tag Holz hacken. Nur wenn ich dafür Brennholz oder Kuchen in nennenswerten Umfang bekommen, wird es kritisch.

Gruß
achim

Hallole,

wo ist eigentlich dein Problem?

Das was du da beschreibst, kannst du doch für deinen Vater einfach machen.

Wenn man für die Oma einkaufen geht, muss man ja auch nicht erst ein Gewerbe anmelden oder mit der Oma einen Arbeitsvertrag abschließen.

Oder verstehe ich da etwas nicht?

Gruß

vV

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Das mit der Berufsgenossenschaft wäre S wurst (ehrlich gesagt hätte S keine Ahnung was das im genauen bedeuten würde - bzw was das für Konsequenzen hätte). Es ginge ihm einfach nur darum V den Stress von dubiosen Firmen zu nehmen, die seit diesem Jahr vermehrt anrufen.

S würde sich einfach sorgen machen, dass er durch das offiziell „beauftragtes Familienmitglied“ auch in die Mangel genommen werden kann, wenn die Firma von V pleite geht, da er beratend und prokuraähnlich agieren dürfte.

Sprich solche dubiosen Angebote ablehnen, sowie weiteren Kontakt verbieten, oder (falls für gut befunden) annehmen (Aufträge von Kunden wären hiervon nicht betroffen - das würde V selbst weiterhin übernehmen). Offiziell will S nur eine beratende Funktion mit „Extras“ sein und trotzdem kein Gehalt bzw wenn zwingend nötig nur einen Obolus als Gehalt erhalten.

Sorry anders kann ichs nicht beschreiben, aber ich denke es ist schon zumindest halbwegs klar was S wollen würde.

Gruß

Hi

Ja ich glaueb da verstehst du etwas nicht…

In diesem Fall wäre V ja keine Privatperson (Oma) sondern ein Firmeninhaber und würde offiziell Tätigkeiten, ohne umschweife, direkt an seinen Sohn weiterleiten, dass auch ja keiner auf die Idee kommt, V anzurufen, da ja S darüber die Hoheit hätte. Sprich arbeitet S dann bei V und das muss man ja im Normalfall steuerlich angeben und das hätte ja auch rechtliche Konsequenzen (und sei es „nur“ die Entlassung von S), oder seh ich das falsch?

Oder was wäre wenn S seinen „Hauptjob“ verliert - was ist da mit ALG, wenn S ja noch bei V angestellt ist? Von 1€ kann man ja schlecht leben… Bzw ALG bei 1€ naja da brauch man ja nicht drüber reden *g*

Solche Fallstricke meine ich.

Gruß

Die Vertretung nach Außen (also zu Kunden usw.) und die Beziehung zur Gesellschaft (also zur OHG (Achtung: OHG ist keine Ein-Mann-Firma, OHG ist eine Gesellschaft, also mindestens 2 Personen)) sollte man separat betrachten.

Für die rechtmäßige Vertretung nach Außen bedarf es einer Bevollmächtigung. Beispielsweise durch Vollmacht oder durch Prokura. Letztere wird sogar ins Handelsregister eingetragen, ist also für Dritte ersichtlich.

Das Innenverhältnis, also die Beziehung zur Gesellschaft bzw. zur Firma, hat zunächst einmal keine Relevanz für die Vertretung nach Außen. Der Vater könnte beispielsweise einfach einen Auftrag erteilen. Ein Arbeitsverhältnis erscheint zumindest bei erster Betrachtung nicht zwingend notwendig.

Allerdings kommen bestimmt noch andere Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht. Die Mitarbeit von Familienmitgliedern im Unternehmen ist ja keine Besonderheit. Vielleicht sollte man einfach mal bei der Industrie- und Handelskammer anfragen. Denn einige Aspekte, beispielsweise der gesetzlichen Unfallversicherung wenn ein Arbeitsunfall passiert, sollten noch geklärt werden.