Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Nehmen wir an Person A hat eine Gaststätte, kann diese aber nicht länger gesundheitlichen Gründen führen, wer darf alles innerhalb der Familie
ohne Angemeldet zu sein, ihm aushelfen. Nur solange Person A wieder fit. Es steht eine Rhea von 3Monaten an.
Nehmen wir einmal an, ein Familienangehöriger, der evtl. noch Einkünfte von einem Sozialträger erhält, wird vom Gewerbeamt/Gewerbeaufsicht/Zoll etc. in einer Gaststätte hinter der Theke oder beim Kassieren vorgefunden.
Was nehmen die an?
Empfehlenswert wäre, wenn der Gastwirt beim Gewerbeamt sich erkundigt, wie lange er Abwesend sein kann, ohne dass sein Vertreter eine Stellvertreterkonzession benötigt,…
Wenn Speisen und Snacks; Gesundheitszeugnis, da gibt es keine Ausnahme,