Hallo,
eine andere Frage hat bei mir diese aufgeworfen:
Braucht man als Ehepaar/Familie eigentlich ein
Familienbuch in Deutschland?
M und K haben im Ausland geheirat. Zur Zeit der
Eheschließung waren beide deutsche Staatsbürger
(inzwischen ist K Doppelstaatsbürgerin).
Sie haben damals (ist schon über 20 Jahre her) ihre
Ehe auf dem zuständigen deutschen Konsulat registrieren
lassen. Aber ein Familienbuch bekamen sie nicht.
Die Kinder, im selben Land geboren, wurden ebenfalls
auf dem Konsulat registriert.
Alle haben deutsche Pässe, M und die Kinder auch die
Pässe des anderen Landes.
Jetzt wohnen alle wieder in Deutschland, aber ein
Familienbuch, wie gesagt, haben sie nicht.
Brauchen sie das?
Gruß
Elke
Moin, Elke,
sie brauchen keines. Jedesmal, wenn ich geheiratet habe, wurde ich gefragt, ob ich eines möchte. Das scheint ein Teil des Merchandising bei den Standesämtern zu sein.
Gruß Ralf
Hallo, gemeit war wohl ein Familienbuch und kein Stammbuch, das sind verschiedene paar Schuhe. Ein Familienbuch (Personenstandsurkunde) wird automatisch bei einer Eheschließung im Inland angelegt. Bei einer Eheschließung im Ausland kann, muss aber keins beantragen werden, bitte an den Standesbeamten des jetzigen Wohnsitzes wenden. Stammbücher (in diese kann man dann Urkunden heften) hat der auch, wenn man will, kann man von jeder Ausführung eines kaufen.
Gruß Feuerstein
Hi,
Eheschließung im Inland angelegt. Bei einer Eheschließung im
Ausland kann, muss aber keins beantragen werden, bitte an den
Standesbeamten des jetzigen Wohnsitzes wenden.
Aber „müssen“ braucht man doch nicht?
Stammbücher (in
diese kann man dann Urkunden heften) hat der auch, wenn man
will, kann man von jeder Ausführung eines kaufen.
Gruß
Elke
Hallo Elke,
Aber „müssen“ braucht man doch nicht?
Müssen braucht man nicht, aber wollen könnte man schon. Wenn die ausländische Heiratsurkunde und die sich aus der Eheschließung eventuell ergebende Namensführung in der Ehe von deutschen Behörden hier problemlos akzeptiert wird, besteht dahingehend zwar kein Handlungsbedarf. (Das hängt auch ein bisschen vom Land ab, in dem dem Ehe geschlossen wurde.)
Für die im Ausland geborenen Kinder wäre es aber sicherlich einfacher, wenn die hier in Deutschland heiraten wollen, dass sie dann eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorlegen könnten, als eine ausländische Geburtsurkunde, die ggf. noch weiterer Überbeglaubigungen bedarf (Apostille oder gar Legalisation).
Die Anlegung des Familienbuchs auf Antrag ist zwar mit einiger Mühwaltung verbunden (besonders für den Standesbeamten) und kostet gegenwärtig 33,- EUR (+ 8,- EUR für die begl. Abschr.), lohnt sich aber auf jeden Fall für eine Auslandseheschließung.
Wende Dich also vertrauensvoll an Deinen Wohnsitzstandesbeamten, wie Feuerstein ja schon empfohlen hat.
Gruß HeinzEric
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Hallo HeinzEric,
danke für die Auskunft.
Die Kinder haben aber bereits die ausländischen Geburtsurkunden
und deutsche beglaubigte Geburtsurkunden, die bei den Adoptions-
papieren (denn die Kinder sind adoptiert) aufbewahrt werden.
Macht das einen Unterschied?
Aber ich werde mich mal aufs Gemeindeamt begeben.
Gruß
Elke
Hallo Elke!
Die Kinder haben aber bereits die ausländischen
Geburtsurkunden
Mit Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)?
und deutsche beglaubigte Geburtsurkunden,
Ist die Geburt der Kinder beim Standesamt I Berlin nachbeurkundet worden?
die bei den Adoptionspapieren (denn die Kinder sind adoptiert)
aufbewahrt werden.
Macht das einen Unterschied?
Es verkompliziert die Sache für den Standesbeamten, denn dann muss er auch noch die Adoptionen anerkennen, wofür er auch zuständig ist. In dem Fall würde ich aber auf jeden Fall ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen. Das vereinfacht es für die Kinder bei eigener Eheschließung.
Aber ich werde mich mal aufs Gemeindeamt begeben.
Hört sich nicht nach sonderlich großer Verwaltung an. Ich wünsche Dir, dass der/die Standesbeamte/in dort nicht überfordert ist.
Gruß HeinzEric
Hallo,
Mit Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)?
und deutsche beglaubigte Geburtsurkunden,
nein
Ist die Geburt der Kinder beim Standesamt I Berlin
nachbeurkundet worden?
ja
die bei den Adoptionspapieren (denn die Kinder sind adoptiert)
aufbewahrt werden.
Macht das einen Unterschied?
Es verkompliziert die Sache für den Standesbeamten, denn dann
muss er auch noch die Adoptionen anerkennen,
ist beim Standesamt I in Berlin geschehen
wofür er auch
zuständig ist. In dem Fall würde ich aber auf jeden Fall ein
Familienbuch auf Antrag anlegen lassen. Das vereinfacht es für
die Kinder bei eigener Eheschließung.
Aber ich werde mich mal aufs Gemeindeamt begeben.
Hört sich nicht nach sonderlich großer Verwaltung an. Ich
wünsche Dir, dass der/die Standesbeamte/in dort nicht
überfordert ist.
Nein, ich kenne sie persönlich und sie ist IMHO im
Kreis eine der wenigen, die was von ihrem Job versteht.
Danke,
Elke
…
Aber ich werde mich mal aufs Gemeindeamt begeben.
Hört sich nicht nach sonderlich großer Verwaltung an. Ich
wünsche Dir, dass der/die Standesbeamte/in dort nicht
überfordert ist.
Nein, ich kenne sie persönlich und sie ist IMHO im
Kreis eine der wenigen, die was von ihrem Job versteht.
Danke,
Elke
Hallo Elke,
„persönlich kennen, eine, die ihren Job versteht…“
Aber Du vertraust ihr nicht.Warum dann die Anfrage?
Gruß Feuerstein
Hallo Elke,
„persönlich kennen, eine, die ihren Job versteht…“
Aber Du vertraust ihr nicht.Warum dann die Anfrage?
Woraus schließt du das?
Nur ist sie im Moment in Urlaub, der Vertretung
traue ich nicht,
die Frage kam mir eben als ich ein anderes Posting
gelesen habe.
Irgendwie verstehe ich deinen Kommentar nicht.
Gruß
Elke
Hallo,
ja das brauchen sie…
Denn das „Familien-Stammbuch“ enthält die beglaubigten „Abschriften“
der für das „Personenstandsregister“ notwendigen Eintragungen beim
„Standesamt“…
Das „Familienstammbuch“ ist außer dem Personalausweis das einzige
„legitime“ Nachweismittel über die „Identität“ einer Person…
Hallo,
Denn das „Familien-Stammbuch“ enthält die beglaubigten
„Abschriften“
der für das „Personenstandsregister“ notwendigen Eintragungen
beim
„Standesamt“…
Aber es sind beglaubigte Abschriften, die eigentlichen
Formulare werden ja beim Standesamt gelagert.
Ich habe inzwischen die Auskunft eines Standeseamten,
dass ein Familien-Stammbuch inzwischen nur noch als
„Angebot“ existiert. „Merchandising“ wie es Ralf
genannt hat.
Das „Familienstammbuch“ ist außer dem Personalausweis das
einzige
„legitime“ Nachweismittel über die „Identität“ einer
Person…
Beglaubigte Geburtsurkunden erfüllen den gleichen Zweck,
sie müssen nicht zwingenderweise in einem Hefter gesammelt
werden.
Gruß
Elke