Familienchaos, Alg II

Hallo,

ich weiß nicht, ob das hier das richtige Forum ist … aber ich stell’ die Frage trotzdem mal hier rein.
Also, folgender Fall:

Der Vater einer 23-jährigen Studentin (kriegt BAföG für Privatschule) hat ohne das Wissen der Studentin in Russland eine russische Frau geheiratet. Der Sohn der Frau kommt dann Monate später nach Deutschland nach. Die Frau wird nach und nach eifersüchtiger auf die Studentin und terrorisiert den Vater, der jedoch gegen sie machtlos ist – wird geschlagen, gedemütigt, er sei zu nichts fähig und sie habe es sich besser in Deutschland vorgestellt. Der Vater jedoch ist blind vor Liebe oder sexueller Nähe zu seiner Frau.
Die Tochter (Studentin) wird vernachlässigt, in ihrem Zimmer in ihren täglichen studentischen Tätigkeiten (lernen) gestört und ständig zu Unrecht beschimpft und angeschrien. Der Vater sagt nichts dazu und lässt sich nicht belehren.
Er verliert seinen Job und wird arbeitslos, sucht keine Arbeit und bezieht ab nun Alg II.
Die Studentin bekommt kaum Lebensmittel ab – mit einkaufen gehen darf sie nicht, da die Frau es verbietet. Das Kindergeld der Studentin behält der Vater und gibt es zum großen Teil der Frau und ihrem Sohn. Die Familie ist nun nicht mehr krankenversichert und die Studentin seelisch am Ende ihrer Kräfte. Des Weiteren ist sich die Studentin darüber im Klaren, dass die Frau ihre Machtposition ausnutzen wird (die Scheidung wird oft angesprochen und dass sie bald auch rechtlich gegen ihren (Ex-)Mann vorgehen könnte, sobald die Frist abgelaufen ist (10 Mon.) und sie Ansprüche gegen ihn geltend machen könnte; Unterhalt, was auf Steuergelder/Sozialhilfe hinauslaufen würde).

An welche/s Stelle/Amt müsste sich eine solche Studentin wenden, um sich Rat zu holen, wie sie vorgehen sollte, um aus dieser Wohnung auszuziehen oder sonstwie Hilfe zu bekommen?
Kann eine solche Lage als Ausnahmesituation angesehen werden?

Hallo,

Hallo.

Der Vater einer 23-jährigen Studentin (kriegt BAföG für
Privatschule) hat ohne das Wissen der Studentin in Russland
eine russische Frau geheiratet.

Das war sein Fehler.

Der Sohn der Frau kommt dann Monate später nach Deutschland nach.

Es kommt immer jemand nach.

Die Frau wird nach und
nach eifersüchtiger auf die Studentin und terrorisiert den
Vater, der jedoch gegen sie machtlos ist – wird geschlagen,
gedemütigt,

Das feurige russische Temperament.

er sei zu nichts fähig und sie habe es sich besser
in Deutschland vorgestellt.

Ja, das haben sie.

Der Vater jedoch ist blind vor
Liebe oder sexueller Nähe zu seiner Frau.

Er ist ihr hörig.

Die Tochter (Studentin) wird vernachlässigt, in ihrem Zimmer
in ihren täglichen studentischen Tätigkeiten (lernen) gestört
und ständig zu Unrecht beschimpft und angeschrien. Der Vater
sagt nichts dazu und lässt sich nicht belehren.

Das ist traurig.

Er verliert seinen Job und wird arbeitslos, sucht keine Arbeit
und bezieht ab nun Alg II.
Die Studentin bekommt kaum Lebensmittel ab – mit einkaufen
gehen darf sie nicht, da die Frau es verbietet. Das Kindergeld
der Studentin behält der Vater und gibt es zum großen Teil der
Frau und ihrem Sohn.

Sie muss beantragen, dass Kindergeld selbst zu beziehen, da es ihrem Unterhalt zweckbestimmt ist, und dies hier nicht gewährleistet ist.

Die Familie ist nun nicht mehr
krankenversichert und die Studentin seelisch am Ende ihrer
Kräfte. Des Weiteren ist sich die Studentin darüber im Klaren,
dass die Frau ihre Machtposition ausnutzen wird (die Scheidung
wird oft angesprochen und dass sie bald auch rechtlich gegen
ihren (Ex-)Mann vorgehen könnte, sobald die Frist abgelaufen
ist (10 Mon.) und sie Ansprüche gegen ihn geltend machen
könnte;

Ja, die Fristen kennen unsere heiratswilligen Nachbarinnen sehr genau und einen Anwalt hat sie bestimmt schon bei der Hand.

Unterhalt, was auf Steuergelder/Sozialhilfe
hinauslaufen würde).

An welche/s Stelle/Amt müsste sich eine solche Studentin
wenden, um sich Rat zu holen, wie sie vorgehen sollte, um aus
dieser Wohnung auszuziehen oder sonstwie Hilfe zu bekommen?

Ganz schwer.
Zunächst muss ihr das Kindergeld zu Gute kommen und sie wendet sich an die auszahlende Stelle. Das wird schon nicht einfach.
Da hier ALG2 angesprochen ist, so ist das nicht möglich, weil sie studiert und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Außerdem bekommt sie Bafög.

Der schnellste Weg die Situation zu beenden ist ausziehen! Eine kleine Bude nehmen und dann sehen, das sie mit dem Geld hinkommt. Vielleicht noch nebenbei ein paar Stunden jobben.

Kann eine solche Lage als Ausnahmesituation angesehen werden?

Ja. In amtsdeutsch? Nein.

Hallo

Das feurige russische Temperament.
Ja, die Fristen kennen unsere heiratswilligen Nachbarinnen sehr genau

Bitte keine Vorurteile schüren.
Heiratsschwindler gibt es überall. Übrigens wissen wir nicht, was der Frau alles vom Mann versprochen wurde, etc.

Zunächst muss ihr das Kindergeld zu Gute kommen und sie wendet sich an die auszahlende Stelle. Das wird schon nicht einfach.
Da hier ALG2 angesprochen ist, so ist das nicht möglich, weil sie studiert und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Außerdem bekommt sie Bafög.

Der schnellste Weg die Situation zu beenden ist ausziehen!
Eine kleine Bude nehmen und dann sehen, das sie mit dem Geld hinkommt.

Die Sache ist doch die, dass irgendwie festgestellt werden muss, dass ein weiterer Verbleib zu Hause nicht mehr tragbar ist.

Dann würde sie doch mehr BAFöG bekommen. So bekommt sie doch nur so viel, dass sie zu Hause damit auskommt, ohne Mietbelastung.

Vielleicht weiß die Studentenvertretung irgendwas?
Wie wird denn sowas bei Unter-25-jährigen für AlgII festgestellt?

Viele Grüße

1 Like

Super, danke erstmal für die Antworten.
An welches Amt müsste sich die Studentin wenden? Bafög-Amt?
Wohnungsamt? Wohl Studentenwerk?

Ausserdem vergaß ich zu erwähnen, dass die Wohnung in der die Studentin lebt eine 2-Zimmerwohnung ist, in der 4 Personen (inkl. pupertierenden 13jährigen Jungen) leben müssen.

Was wäre also zu tun, wenn die Studentin keinerlei Vorteile des Kindergelds sieht, und das Geld eher für des Vaters private Spielereien verschwendet wird?
Diese 23jährige Studentin kann sich das Kindergeld nicht auszahlen lassen, muss also vom Erziheungsberechtigten erhoffen, dass sie evtl. was abkriegen könnte. Wieso ist das so?
Was kann man tun, damit das Geld beim „kind“ ankommt?
An welches Amt kann man sich wenden?