Ich habe 1997 nach Zugewinngemeinschaft in Deutschland geheiratet.Jetzt lebe ich von meinem Mann getrennt.Wir haben einen gemeinsamen Sohn,der mit meinen Mann lebt.Ich lebe u. arbeite im Ausland.Die Beziehung ist gut.Mein Mann lebt mit meinem Sohn im gemeinsamen Haus.Ich moechte von ihm einen Betrag vom Wert des gemeinsamen Hauses erhalten u. ihm das Haus uebertragen.Geht es dies mit einem Trennungsvertrag?Wo kann ich diesbezueglich genauere Infos, moeglichst kostenlos, bekommen? Danke u. Gruss
Hallo vonbismarck,
in dieser Angelegenheit kann ich Dir nicht helfen. Ich würde mich mit dem Partner verständigen und einen Betrag gemeinsam aushandeln. Das Haus hat ja einen Schätzwert den man Bei der Gebäudeversicherung erhalten kann. Ausserdem hat das Finanzamt den Einheitswert des Objekts. Nun weis man ja was jeder mit eingebrachr hat und den Zugewinn kann man teilen. Wenn Ihr euch einig seit, ist das beim Notar zu vollziehen. Ich vermute mal, dass man sich auch vorab bei einem Notar vor Ort beraten lassen kann. Kosten???, fürs Erste eventuell auch gratis.
Gruß Otto
Sorry, aber dazu kann ich nichts sagen. Hierüber weiss ich nicht genau Bescheid, und bevor ich etwas falsches schreibe, dann doch lieber so.
Schau dir mal folgenden Link an:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Einvernehmlicher-Sch…
Viel Glück
Krümel
Danke Dir!
Danke Otto!
Mich nerven diese „Nichtwisser“, die durch Blabbern die Leute verunsichern. Lieber manchmal die Klappe halten und nur fleißig lesen.
Rechtlich gesehen wird nur eine offizielle Lösung Bestand haben, denn „einvernehmliche“ Regelungen werden meistens nicht eingehalten.
Wenn im Fall der Trennung/Scheidung noch eine Gerichtsverhandlung anstehen sollte, muss das offiziell im Scheidungsurteil vermerkt werden.
Eine gemeinsame notarielle Erklärung muss man sich vorher genau überlegen und dann bei Scheidung vorweisen, damit spätere Ansprüche ausgeschlossen werden können.
Wer profitiert am Ende von deiner vorgeschlagenen Regelung?
Melde dich direkt bei mir, wenn du noch Fragen hast.
Gruß aus Hamburg
Danke Dir, Gruss aus dem Süden. VB