Hallo,
angenommen bei einem Verfahren vor dem Familiengericht (Ehegattenunterhalt, Sorgerecht etc.). erhält das Gericht Kenntnis von einer (eventuellen) Straftat (z.B. Urkundenfälschung). Muss das Gericht diese Kenntnis an die Staatsanwaltschaft weiterleiten oder kann es darauf verzichten? Kenntnisgeber und Beschuldigte sind verheiratet, leben aber in Trennung.
Gruß
Bori