Familiengericht - Kenntnissnahme einer Straftat

Hallo,

angenommen bei einem Verfahren vor dem Familiengericht (Ehegattenunterhalt, Sorgerecht etc.). erhält das Gericht Kenntnis von einer (eventuellen) Straftat (z.B. Urkundenfälschung). Muss das Gericht diese Kenntnis an die Staatsanwaltschaft weiterleiten oder kann es darauf verzichten? Kenntnisgeber und Beschuldigte sind verheiratet, leben aber in Trennung.

Gruß
Bori

Hallo,

Muss das Gericht diese Kenntnis an die
Staatsanwaltschaft weiterleiten

Ja diese Information muß das Gericht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und diese entscheidet dann ob diese strafrechtlich verfolgt wird oder nicht.
Gruß Sunny