Familiengericht - rechtl. Vertretung

Hallo,

kann ich vor dem Familiengericht (es geht um das Umgangsrecht mit meiner Tochter), meine Mutter oder eine andere Person als rechtliche Vertretung Benennen?

Hallo,
hier die Antwort mit Link zu der Seite:
Anwaltszwang ?

Für Ehesachen sowie alle Folgesachen im Scheidungsverbundverfahren sowie für selbstständige Familienstreitsachen (z. B. Unterhalts- und Güterrechtssachen und sog. sonstige Familiensachen i. S. d. § 266 FamFG) besteht in der ersten Instanz Anwaltszwang, d. h. der Beteiligte, der das Verfahren einleitet und der Beteiligte, der Einwendungen erheben will, kann dies nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt tun.

Auch bei einer einverständlichen Ehescheidung darf ein Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten vertreten. Der Ehepartner, welcher der Ehescheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will, ist nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

In den übrigen familiengerichtlichen Verfahren (z. B. Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Abstammungs- und Adoptionsverfahren oder Gewaltschutzsachen) ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend vorgeschrieben.

http://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/p…

Ingeborg

Hallo,

Nei das geht nicht. Deine Vertretung muss Zugelassen sein. Außerdem musst Du selbst erscheinen wenn das Gericht die angeordnet hat.

MfG

Byrdi

Hallo korsberg,

Du kannst jemanden als Beistand bevollmächtigen. Die Beistandschaft ist geregelt in §13 SGB X, §90 ZPO, §12 FamFG, §149 StPO, §67 VwGO, §73 SGG, §69 JGG.

Viel Glück!

L G D e n n i s .

weiß nicht.
aber nicht wahrscheinlich. wie sollen die z.b. eine frage des gerichts in deinem sinne beantworten können ?

vg

Hallo,

so ganz verstehe ich die Frage nicht. Ihre Tochter lebt bei Ihnen, sie wollen eine Absicherung für den Fall, dass Ihnen was passiert? Sorgerecht ist nicht vererbbar. Falls Ihnen was passiert, entscheidet das Fam.-Gericht, wer Vormund für Ihre Tochter wird. In der Regel wird jemand vom Jugendamt eingesetzt. Aber wenn Sie eine Art Testament schreiben und da rein schreiben, dass Ihre Mutter Vormund werden soll, weil Ihre Tochter auch oft von ihr betreut wird, dann bezieht das Gericht das in die Entscheidungsfindung mit ein.

Falls ich Ihr Anliegen falsch verstanden habe, schreiben Sie mir bitte nochmal.

Alles Gute

Micha

Hallo.
Ichdenke mal schon. Weis aber nicht hundertprozentig

Mfg

Hallo,

wie…an Deiner statt? Also Du erscheinst nicht vor Gericht, dafür Deine Mutter? Macht auf jeden Richter einen wahnsinnig guten Eindruck, wenn Du für ein Umgangsrecht vor Gericht stehst und nicht mal selber erscheinst. Da würde ich lieber versuchen, die Verhandlung zu vertagen.

Gruß,

twilight666

Vielen Dank für die vielen Antworten, aber ich merke ich war etwas ungenau bei der Frage.

Also ich will den Umgang mit meiner Tochter ändern lassen. Z.Z. hole ich sie von ihrer Mutter jeden zweiten Sonntag um 10 Uhr ab und bringe sie 17 Uhr zurück. Fahrzeit jeweils eine Stunde. Bedingung ist auch, dass sie dann bei mir schläft. Ihre Mutter darf das überprüfen.
Ihre Mutter lässt keine Änderung zu. Keine bei der Uhrzeit, keine bei der Schlafensregelung.

So ist kein normaler Umgang möglich.

Deshalb gibt es einen Termin vor dem Familiengericht. Ein Anwalt aber ist sehr teuer und meine Mutter will mich vor Gericht vertreten.
Ich will dabei NICHT durch Abwesenheit „glänzen“, aber ich (2,07 m) groß, leicht cholerisch veranlagt (aber nicht gewälttätig) und verbal nicht so gut drauf (auch das hier schreibt jemand für mich), habe da vor Gericht einfach schlechte Karten - im Gegensatz zur „zarten, kleinen, zierlichen, redegewandten“, aber hinterlistigen Kindesmutter.

Auch weil ich weiß, was bisher gelaufen ist - ständig sei das Kind krank, Medidationen wurden nicht war genommen usw.)

ja!

Hallo,

ja, Familienangehörige können dabei sein:

http://dejure.org/gesetze/FamFG/12.html
http://dejure.org/gesetze/FamFG/10.html

Bei anderen Personen können diese abgelehnt werden.

Gruß

Hallo!

Geht es darum nicht selbst vor Gericht zu erscheinen, sondern die Mutter als Ihre Vertretung zu schicken?

Das geht eigentlich nicht (schliesslich geht es darum die EIGENEN Wünsche bezgl des Umgangsrechts zu beschreiben) und es macht auch kein gutes Bild vor Gericht.

Warum sind Sie denn verhindert? Ggf. könnte der Termin verschoben werden.

ist mir nicht bekannt

O.k., so kommt doch etwas Licht in die Sache. Ist Deine Mutter denn mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut? Sonst wird das schnell ein Schuss in den Ofen.
Ich gehe davon aus, dass das Kind nicht ehelich geboren ist und Du auch kein Sorgerecht hast? Dann sieht’s wohl eher finster aus, weil die Rechte der nicht ehelichen Väter (noch) sehr klein gehalten sind.
Was ich Dir raten kann ist, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Wenn Du wenig oder gar nichts verdienst, dann ist das eine Möglichkeit, einen Anwalt zu bekommen. Die Kosten werden dann übernommen. Beantragen musst Du das beim Gericht.

Viel Erfolg!

Gruß,

twilight666

Entschuldige bitte, aber da kann ic leider keine verbindliche Antwort geben.

Gruß

so weit ich weiss kann sie ihr familienanwalt vertreten, falls das gericht es billigt, ihre mutter kann als zeugin sein wenn sie bsp. sich um das kind gekümmert hat und eine enge bindung zu ihm hat.
mehr weiss ich nicht.

Hallo,
benennen kannst du schon, aber das Familiengericht behält sich die Entscheidung vor.

LG

Hallo,

kann ich vor dem Familiengericht (es geht um das Umgangsrecht
mit meiner Tochter), meine Mutter oder eine andere Person als
rechtliche Vertretung Benennen?

Hallo,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da dies nicht mein Arbeitsgebiet betrifft.

MfG

könntest du , sieht aber dumm aus