Familiengericht

Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe, es kann jemand weiterhelfen.
Kann man geschieden werden, auch dann, wenn einer der Ehepartner nicht zum Termin kommt? Oder wird ein Anwalt mit Vollmacht akzeptiert?
Vielen Dank im Voraus!
Und allen ein frohes neues Jahr und alles Gute!
LG Ela

Hallo,

wie beim Heiraten müssen auch beide „JA“ sagen zur Scheidung und damit auch persönlich erscheinen. Vollmacht geht nicht.

Christian

Hallo, Christian,
also das muss neu sein. ich war bei meiner Scheidung nicht vorhanden, sondern mehrere 1000 km entfernt. Allerdings war ich vorher (Lange vor dem eigentlichen Termin) beim Amtsgericht zur Sache gehört worden.

Aber zur Urteilsverkündung war ich dann, wie gesagt, abwesend und unerreichbar.

Gruß
Eckard

Hallo,

wie beim Heiraten müssen auch beide „JA“ sagen zur Scheidung
und damit auch persönlich erscheinen. Vollmacht geht nicht.

das hieße, daß jemand seine scheidung allein durch nichterscheinen boykottieren könnte. iss nich!
ich wurde in abwesenheit des werten gatten geschieden, der trotz ladung unentschuldigt fehlte. er hätte allerdings 4 wochen zeit zum widerspruch gehabt.

gruß
ann

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Also das ist manchmal schon bitter, was hier so geschrieben wird, wenn der Tag lang ist. Wie ist das denn bei kirchlich Getrauten? Reicht es, wenn beide im normalen Sonntagsgottesdienst ihre Trennung verkünden oder muss man sich da wieder samstags mit allen Familien treffen?

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Hallo,

wie beim Heiraten müssen auch beide „JA“ sagen zur Scheidung
und damit auch persönlich erscheinen. Vollmacht geht nicht.

Hi,

Das ist nicht unbedingt der Fall.
Notfalls wird sogar der Antrag öffentlich ausgehängt, wenn der Gegner nicht ausfindbar gemacht werden kann.

Gruß

Mopedhexle

Hi, vielen Dank für die Antworten!
Mopedhexle, kannst Du das mit dem öffentl. Ausschreiben bitte erklären? Muss man das beantragen? Wie lange dauert das? Wann ist eine Scheidung dann rechtskräftig?

Hallo,

Bin leider nicht vom Fach, hab´s nur erlebt.

Da der Aufenthaltsort des Mannes nicht ausfindig gemacht werden konnte wurde der Aufruf für einige Zeit (ist ne Weile her, kann mich leider nicht erinnern wie lange genau) im Gerichtsgebäude (die haben ein spezielles Brett für solche Ankündigungen) ausgehängt.
Die Scheidung lief dann ohne Mann von statten und war ne Sache von 15 Minuten.
Allerdings muß ich dazu sagen, dass das eine Härtefallscheidung war. Also keine Garantie, dass das immer so gilt.
Wird Dir aber vielleicht noch einer der Experten hier sagen können.

Gruß

Mopedhexle

Anmerkungen zu den Antworten
Hallo,

interessante Antworten !!

Fiktiver Fall: Partner A will sich scheiden lassen und Partner B will nicht. Dann geht A zum Gericht, Verhandlung, Scheidung ohne B gehört zu haben. HA HA HA.

Scheidung heisst nicht nur die Ehe juristisch aufzuheben, sondern auch die Trennung von Tisch und Bett.

Die Frage war aber, ob ein Partner eine Vollmacht ausstellen kann. Und dass geht eben nicht.

Ich kann auch nicht heiraten und einen Anwalt mit einer Vollmacht damit beauftragen.

Christian

Hallo Christian,
Vielleicht wäre es für Michaela nützlicher, fundierte Antworten und kein Halbwissen zu bekommen:

Bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen könne die Ehe auch ohne Anhörung des Antragsgegners (bei dessen wiederholtem Nichterscheinen) geschieden werden.
(AmtsG Konstanz, Urteil v. 29.9.2000 - 2 F 18/00)
Grüße
Almut

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Hallo,

Bin leider nicht vom Fach, hab´s nur erlebt.

Da der Aufenthaltsort des Mannes nicht ausfindig gemacht
werden konnte wurde der Aufruf für einige Zeit (ist ne Weile
her, kann mich leider nicht erinnern wie lange genau) im
Gerichtsgebäude (die haben ein spezielles Brett für solche
Ankündigungen) ausgehängt.
Die Scheidung lief dann ohne Mann von statten und war ne Sache
von 15 Minuten.
Allerdings muß ich dazu sagen, dass das eine
Härtefallscheidung war. Also keine Garantie, dass das immer so
gilt.

Hallo Mopedhexle,
danke für Deine Antwort!Na, das hört sich ja nach einer Lösung an, weil wenn Mann und Frau schon die Scheidung eingereicht haben, Versorgungsausgleich ist in der Abwicklung und dann setzt Mann sich ins Ausland ab, muss es ja irgendwie trotzdem eine Möglichkeit geben, geschieden werden - vor Allem wenn der Mann die Scheidung eingereicht hatte.

Hallo Almut,
vielen Dank für Deine Antwort und ich stimme Dir zu, daß fundierte Antworten nützlicher sind! Kennst Du Dich auf dem Fach besser aus?
Bsp: Mann reicht die Scheidung ein, Frau stimmt zu, es wird ein gemeinsamer Anwalt genommen, Scheidungsantrag ist beim Familiengericht gestellt, Versorgungsausgleich läuft - dann setzt sich Mann ins Ausland ab - was nun?
LG Ela

Nicht Blödsinn - VOLLMACHT

Hallo Christian,
Vielleicht wäre es für Michaela nützlicher, fundierte
Antworten und kein Halbwissen zu bekommen:

Bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen könne die Ehe auch
ohne Anhörung des Antragsgegners (bei dessen wiederholtem
Nichterscheinen) geschieden werden.
(AmtsG Konstanz, Urteil v. 29.9.2000 - 2 F 18/00)
Grüße
Almut

Alles richtig !!

Aber die Frage war, ob eine Vollmacht ausgestellt werden kann !!!

Christian

Na also - …
Hallo Michaela,

Deine Frage war Eingangs:

„Kann man geschieden werden, auch dann, wenn einer der Ehepartner nicht zum Termin kommt? Oder wird ein Anwalt mit Vollmacht akzeptiert?“

Warum stelltst Du nicht konkrete Frage und schilderst den Hintergrund, dass Beide einen Anwalt haben, das der eine Partner im Ausland unbekannten Aufenhalt ist und vor allem dass die Scheidung bereits von beiden beantragt ist !!

Christian

Hallo Christian,
bevor ich poste, vergewisser ich mich,ob ich im richtigen Thread gepostet habe…und zu dem Thema war ja nicht nur die Frage bzgl. der Vollmacht gestellt , sondern auch, ob Scheidung ohne Ehepartner möglich ist. Da Du jetzt ja ein paar mehr Details hast, kannst Du auch fundiert antworten?
Ela

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Hallo Christian,
ich will ja nicht korinthenkacken, aber Michaela fragte folgendes:
„Kann man geschieden werden, auch dann, wenn einer der Ehepartner nicht zum Termin kommt?“
Und das kann man.
Grüße
Almut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Scheidung heisst nicht nur die Ehe juristisch aufzuheben,
sondern auch die Trennung von Tisch und Bett.

Falsch, siehe § 1564 S. 1 BGB. Du beziehst dich auf Zerrütungsvermutungen, auf die es aber nicht zwingend ankommt, vgl. v.a. § 1565 II BGB sowie §§ 1566 ff. BGB.

Außerdem heißt Scheidung Scheidung und nichts anderes. Der Tatbestand der Scheidung besteht NUR aus einem rechtskräftigen Gerichtsurteil.

Die Frage war aber, ob ein Partner eine Vollmacht ausstellen
kann. Und dass geht eben nicht.
Ich kann auch nicht heiraten und einen Anwalt mit einer
Vollmacht damit beauftragen.

Bei Scheidung ist im Grundsatz, aber nicht immer persönliche Anhörung erforderlich, es besteht im Übrigen Anwaltszwang (§ 78 II ZPO). Was die Vollmacht angeht: Kannst du das belegen? Der Vergleich mit der Ehe hinkt ein bisschen, denn die Höchstpersönlichkeit der Eheschließung ist ja gesetzlich normiert in § 1311 BGB, und wo steht das denn für die Scheidung…?

Levay